Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Erster Job? Welche Vorsorge ist sinnvoll?

Webcode: 01027018

Studium erfolgreich abgeschlossen, Arbeitsvertrag in der Tasche -  alles bestens! Auf den Job sind Sie sehr gut vorbereitet, doch wie sieht es mit den damit verbundenen Entscheidungen für die eigene Risikoabsicherung aus? Welche Versicherungen sind wichtig und sinnvoll, welche überflüssig? Was sollten Sie darüber hinaus hinsichtlich Ihrer Vorsorge regeln, damit aus der Freude über den Berufsstart im Ernstfall kein finanzielles Desaster wird? Der folgende Beitrag soll dazu Orientierungshilfe geben

Erster Job
Erster Job - © M. Seybering, FB 3.4Mechtild Seybering
Bereits vor dem ersten Arbeitstag erfolgt die Wahl der zukünftigen Kranken- und Pflegekasse. Wer auf bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Heilpraktikerbehandlung und Homöopathie Wert legt, sollte bei der Wahl der Krankenkasse darauf achten, inwieweit die Anbieter diese Leistungen  im Pflichtkatalog enthalten haben. Ob darüber hinaus eine private Zusatzabsicherung  - etwa für Krankenhausbehandlung und/ oder Zahnersatz – abgeschlossen werden sollte, muss jeder für sich entscheiden.

Rentenkonto klären!

Wer im Angestelltenverhältnis beschäftigt wird, ist automatisch rentenversicherungspflichtig. Dafür werden 18,9 Prozent des Lohnes an die deutsche Rentenversicherung abgeführt, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beitragslast teilen. Als Berufsanfänger/in ist es ratsam, bei dieser Gelegenheit das Rentenkonto auf Vollständigkeit zu prüfen. Grundsätzlich anrechenbar sind Zeiten ab dem 17. Geburtstag, also auch der Besuch des Gymnasiums ab diesem Tag. Als Nachweis gilt das Abiturzeugnis. Von besonderer Bedeutung sind allerdings Beitragszeiten, z.B. auch in Form eines Minijobs, den Sie als Student/ in ausgeübt haben. Auch wenn Sie nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, hat Ihr Arbeitgeber 15 Prozent Ihres Lohns auf Ihr Rentenkonto einbezahlt. Falls Sie diese aus eigener Tasche aufgestockt haben, gelten Sie als vollwertige Beitragszeiten. Diese sind wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihre Arbeitskraft verlieren und somit eine Erwerbsminderung festgestellt werden sollte. Dann erhalten Sie eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, falls Sie mindestens fünf Versicherungsjahre nachweisen können und davon in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens drei Jahre pflichtversichert waren. Das ist gerade für Berufsanfänger ein Problem. Ausnahme: Tritt die Erwerbsminderung als Folge eines Arbeitsunfalls ein, besteht bereits vom ersten Arbeitstag an Versicherungsschutz. Deshalb ist es in der Regel sinnvoll, einen studentischen Minijob aufzustocken, um möglichst schnell die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Dieses ist umso mehr von Bedeutung, wenn keine oder keine ausreichende Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

Berufsunfähigkeit absichern!

Wer noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte sich jetzt darum kümmern. Versichert wird eine monatliche Rentenzahlung, sobald die versicherte Person zu mehr als 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Die Rente soll das Einkommen sichern. Dementsprechend muss sich die vereinbarte Rentenhöhe am Nettoeinkommen orientieren. Wer noch über andere gesundheitsunabhängige Einkunftsarten wie Mieten oder Zinsen verfügt, kann entsprechend niedrigere Renten vereinbaren.

Agraringenieure sollten darauf achten, dass sie keinen Risikoaufschlag auf den Beitrag erhalten. Das ist möglich, hängt aber von den Vertragsbedingungen und vom Umfang der praktischen Tätigkeiten ab.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute sollte eine Nachversicherungsgarantie beinhalten. Sie bedeutet, dass bei bestimmten Ereignissen wie Betriebsübernahme, Eheschließung, Geburt eines Kindes die versicherte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Viele Versicherer lassen eine Verdopplung zu, manche sogar eine Verdreifachung. Das ist die wesentlich sinnvollere Alternative zur Dynamik.

Außerdem verzichten gute Anbieter auf die Verweisung auf andere Tätigkeiten und zahlen die Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Gute Verträge schließen keine Vorerkrankungen aus. Wenn es sein muss, dann sind Risikoaufschläge oder Karenzzeiten (wenn die Erkrankung in den nächsten 3 oder 5 Jahren nicht wieder auftritt, ist sie mit versichert) die bessere Variante.

Diese Versicherung ist für die allermeisten Berufsanfänger ein Muss, wohingegen die Risikolebensversicherung nur Sinn macht, wenn Hinterbliebene abzusichern sind.

Mit staatlicher Hilfe zu mehr Geld!

Berufsanfänger können in der Regel von staatlicher Förderung in Form von Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämie, betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente profitieren.

Die betriebliche Altersversorgung funktioniert so, dass der Arbeitgeber einen Teil des Lohns in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder eine andere Angebotsform einzahlt. Dieser Teil ist bis 2.784€ im Jahr sozialabgabenfrei und steuerbegünstigt, so dass beide davon profitieren können. Wird die Leistung im Alter ausgezahlt, müssen darauf allerdings Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Arbeitnehmersparzulage gibt es auf sogenannte vermögenswirksame Leistungen, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 17.900 € (35.800 € für Verheiratete) nicht übersteigt. Wenn es sich um eine Anlage für wohnwirtschaftliche Zwecke (Bausparvertrag) handelt, steigt die Einkommensgrenze sogar auf 20.000€ bzw. 40.000€. Die Höhe der Zulage beträgt 9 Prozent auf Bausparanlagen bis zu 470 € im Jahr (= 42,30€) oder 20 Prozent auf Fondsanlagen in Höhe von bis zu 400 € im Jahr (=80€). Besonders attraktiv wird diese Sparform, wenn sich der Arbeitgeber an  der Anlage beteiligt. Nach Ablauf einer sechsjährigen Sparphase und einer einjährigen Sperrfrist kann man frei über das angesparte Geld verfügen.

Für die Riester-Rente muss eine jährliche Sparleistung von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens investiert werden. Die staatliche Zulage in Höhe von 154 € plus eventuellen Kinderzulagen zählt hierbei allerdings mit. Wer also beispielsweise 2012  ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 10.000 € hatte, zahlt jetzt mindestens 400€ (=4%) minus 154 €, also 246 € im Jahr ein. Maßgeblich ist nur das rentenversicherungspflichtige Einkommen, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Zinseinnahmen oder ähnliches bleiben unberücksichtigt. Wer im letzten Jahr kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte, ist mit dem Mindestbetrag von 60€ in  diesem Jahr dabei. Riester-Sparer, die noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten außerdem zusätzlich 200 € Bonus bei Abschluss.

Privathaftpflicht ist ein Muss!

Spätestens mit Eintritt ins Berufsleben nach dem Studium wird eine private Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese kostet 50 bis 80 € im Jahr. Wer allerdings einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet oder mit einem solchen Partner/ einer Partnerin zusammenlebt, kann auf eine eigene Police verzichten, weil die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht diesen Versicherungsschutz einschließt. Zur Sicherheit sollte bei Zusammenlebenden ohne Trauschein der Name in der Police aufgenommen werden.

Wer das Risiko des Verlustes des Schlüssels des Arbeitgebers absichern muss, kann dieses ebenfalls im Rahmen der Privathaftpflicht tun.

Oftmals ist mit dem Berufseinstieg auch ein Wohnungswechsel verbunden. Dieser  und das steigende Einkommen bedingen  wiederum, dass der Wert der Einrichtung steigt. Meistens wird dann bald eine Summe erreicht, die eine Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Feuer- oder Leitungswasserschäden sinnvoll macht. Dazu dient eine eigene Hausratversicherung. Bei Zusammenlebenden – egal ob mit oder ohne Trauschein – reicht ein gemeinsamer Vertrag.

Und wer auch sonst die ein oder anderen Vermögenswerte angesammelt hat, sollte sich per Testament Gedanken machen, wie sie nach dem Tod verteilt werden sollen.

Vorsorgevollmacht erteilen!

Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt das Sorgerecht der Eltern. Tritt danach durch Unfall oder Krankheit der Vorsorgefall ein, so dass der Betreffende nicht mehr selbst handeln und entscheiden kann, wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt, der dann über gesundheitliche Belange entscheiden kann bzw. muss, einziger zugelassener Gesprächspartner für Ärzte ist, Renten beantragen darf, die Post erhält, Miet- und Handyverträge kündigen darf und dergleichen. Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer sie in solch einer Situation vertreten darf, dann erteilen sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung!

Und wenn Sie alles geregelt haben, können Sie unbeschwert Ihren ersten Arbeitstag antreten und Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten unter Beweis stellen! Viel Freude und Erfolg dabei!