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Tierschutz in der Schweinehaltung

Seit dem 04.08.2006 ist in Deutschland bundesweit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Diese regelt für die einzelnen Tierarten (u.a. Rind, Schwein, Legehennen) die Anforderungen an die Haltung von Nutztieren und setzt damit entsprechende EU-Vorgaben (z.T. maßgeblich für Cross Compliance) wie gefordert in nationales Recht um.

Zwei Ferkel vor Tränkenippel
Einige Anforderungen der Verordnung lassen Raum für Interpretationen oder unterschiedliche Auslegungen bzw. sind im Sinne des Gesetzgebers missverständlich formuliert. Dies führte bei der praktischen Umsetzung bzw. Überprüfung immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Mit dem Ziel, die Vorgaben klarer zu formulieren sowie landesweit eine einheitlichere Umsetzung in der Praxis und bei Überprüfungen zu erreichen, wurden am 23. Feb. 2010 die „Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an die Haltung von Schweinen“ vom niedersächsischem ML (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) als Erlass an die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden übersandt. Diese von einer Arbeitsgruppe erstellten und mit den Verbänden abgestimmten Hinweise gehen z.B. auf die Gestaltung der Liegefläche bei der Einzelhaltung von Sauen, die Gestaltung von Fress- Liegebuchten für Sauen oder die Voraussetzungen zur Anerkennung von Tränkestellen in Breiautomaten ein. Die Ausführungshinweise wurden auch auf der Ebene der Bundesländer diskutiert und es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer die Ausführungshinweise übernehmen werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Veterinärbehörde.


Kontakt:
Dr. Heiko Janssen
Fachreferent Tierische Erzeugung, Schweine, Versuchswesen
Telefon: 0441 801-637
Telefax: 0441 801-634
E-Mail:


Stand: 03.03.2010