Pflanzenschutzdienst

Vorgaben für den Pflanzenschutz im Alten Land

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Seit März 2015 gibt es für das Obstanbaugebiet Altes Land eine neue, unbefristet geltende Verordnung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Mit der Verordnung werden die Bedingungen geregelt, unter denen Pflanzenschutzmaßnahmen unmittelbar am Gewässer im Alten Land abweichend von den bundeseinheitlich vorgegebenen Regelungen erfolgen dürfen.

Dazu gehören vor allem auch Maßnahmen zur Risikominderung im gesamten Gebiet (=Gebietsmanagement), bestimmte spritztechnische Voraussetzungen und intensive Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen.

Kernpunkt ist u.a. die Einteilung der Gewässer in verschiedene Expositionsklassen, mit denen das Risiko eines Pflanzenschutzmitteleintrags beschrieben wird. Ziel ist dabei, diese für das gesamte Gebiet auf ein bestimmtes Niveau anzuheben, um die entstehenden Risiken des Pflanzenschutzmitteleinsatzes am Gewässer insgesamt zu verringern bzw. einen Ausgleich zu schaffen.

Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der nachfolgenden amtlichen Bekanntmachung. Im anliegenden Artikel sind die Einzelheiten der Verordnung näher beschrieben.

Amtliche Bekanntmachung des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg über die Expositionsklassen von Gewässern im Sondergebiet des Alten Landes:

Diese Bekanntmachung richtet sich gemäß § 5 AltLandPflSchV an alle Verfügungsberechtigten oder Besitzer von Obstanbauflächen, die an ein ständig oder periodisch wasserführendes Gewässer grenzen und die in einem der nachfolgend aufgeführten Gebiete liegen:

In Hamburg ist es das Gebiet, das von folgenden Grenzen umschlossen ist:

  1. Im Westen: die Landesgrenze zu Niedersachsen
  2. Im Süden: die Moorwettern bis zur Francoper Straße, die Francoper Straße bis zum Beginn der Bebauung, im Bereich Neugraben/Hausbruch entlang der nördlichen Bebauungsgrenze, dann über die Bundesautobahn A 7 entlang des Fürstenmoordamms bis zum Abzugsgraben Harburg,
  3. Im Osten: den Moorburger Hauptdeich bis zum Moorburger Elbdeich und
  4. den Moorburger Elbdeich bis zur Bundesautobahn A 7, dann entlang der Bundesautobahn A 7 Richtung Norden bis zur alten Süderelbe und diese entlang bis zum Aue Hauptdeich, diesen dann entlang über Ostfrieslandstraße, Finkenwerder Norderdeich, Neßdeich, Am Rosengarten (einschließlich der östlich gelegenen Flächen „ Rosengarten Außendeich“), Neuenfelder Hauptdeich und Cranzer Hauptdeich wieder bis zur Landesgrenze Niedersachsen,
    mit Ausnahme der Naturschutzgebiete Westerweiden und Finkenwerder Süderelbe sowie die Schutzzonen 1 und 2 des Wasserschutzgebiets Süderelbmarsch/Harburger Berge.

In Niedersachsen sind dies die Gebiete der

  1. Städte Buxtehude und Stade,
  2. Samtgemeinden Horneburg und Lühe,
  3. Gemeinden Jork und Neu Wulmsdorf,
  4. Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf- Himmelpforten (letztere nur nördlich der Bundesstraße 73),
  5. Gemeinde Drochtersen,
  6. Stadt Cuxhaven,
  7. Samtgemeinden Land Hadeln, Hemmoor und Am Dobrock,
  8. Stadt Winsen,
  9. Samtgemeinde Elbmarsch,
  10. Gemeinde Stelle.

Am 11. März 2015 wurde für das „Sondergebiet“ des Alten Landes eine neue Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltLandPflSchV) erlassen.

Die AltLandPflSchV regelt die Bedingungen, unter denen in den genannten Gebieten Pflanzenschutzmaßnahmen in unmittelbarer Nähe von Gewässern abweichend von den bundeseinheitlichen Regelungen vorgenommen werden. Da diese Abweichungen ein erhöhtes Risiko für schützenswerte Gewässerorganismen in angrenzenden Gewässern darstellen, sieht die Verordnung weitere verpflichtende Maßnahmen zur Verringerung des Eintragsrisikos vor.

Der Umfang der Maßnahmen hängt davon ab, in welche Expositionsklasse die periodisch oder permanent wasserführenden Gewässer eingeteilt sind, die an die jeweiligen Obstanbauflächen grenzen.

Die Expositionsklasse 1 bezeichnet die Klasse mit der geringsten und die Expositionsklasse 4 die Klasse mit der höchsten Wahrscheinlichkeit eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in das jeweilige Gewässer.

Bei Einteilung in die Expositionsklasse 3 oder 4 ist in der Verordnung  vorgegeben, dass  bis zum 01.10.2020 eine Verbesserung der Expositionsklasse eines Gewässers um mindestens eine Klasse zu erreichen ist.

Bis zum 01.10.2025 sind alle Gewässer mindestens in die Expositionsklasse 2 zu bringen, ansonsten darf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der an diesen Gewässerabschnitt angrenzenden Obstanbaufläche nur nach den mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegten Anwendungsbestimmungen erfolgen.

Dazu müssen bestimmte, in der Verordnung festgesetzte Risikominderungsmaßnahmen am Gewässer zur Verbesserung der Expositionsklasse durchgeführt werden (§ 6 i.V.m. Anl. 3 AltLandPflSchV).

Hiermit geben wir Ihnen bekannt, dass Sie spätestens ab 01.10.2015 Informationen über die aktuelle Expositionsklasse von permanent und periodisch wasserführenden Gewässern, die an Ihre bzw. an die von Ihnen bewirtschafteten Obstanbauflächen grenzen,  über das Online-Informationssystem LandMap-AltesLand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erhalten.

Über den Link www.Landmap-AltesLand.de gelangen Sie zur Anwendung LandMap-AltesLand. Der Zugang zum Kartenmaterial erfolgt durch Eingabe eines Passwortes, das Sie als Bewirtschafter zum 01.10.2015 zugesandt bekommen haben. Sollten Sie als Bewirtschafter keine Mitteilung erhalten, können Sie beim ESTEBURG Obstbauzentrum in Jork (Tel.: 04162-6016-222) die Zugangsdaten erfragen. 

Für Bewirtschafter/Besitzer, die über keinen Internetzugang verfügen, bietet das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zusammen mit dem ESTEBURG Obstbauzentrum Jork eine Einsicht in das entsprechende Kartenmaterial vor Ort an. Wegen einer dann notwendigen Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das ESTEBURG Obstbauzentrum in Jork (Tel.: 04162-6016-222).

Die Informationsmöglichkeit über das Internet sowie auch das Vorortangebot in Jork gelten für den niedersächsischen als auch den Hamburger Teil des Alten Landes.

Überprüfungsmöglichkeit
Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass eine falsche Expositionsklassen-Einteilung eines an Ihre Flächen grenzenden Gewässers erfolgt ist, können Sie bei einer speziell dafür eingerichteten Überprüfungsstelle des Pflanzenschutzamtes am ESTEBURG Obstbauzentrum Jork (Tel.: 04162-6016-222) eine Prüfung und ggf. eine Korrektur beantragen (§ 5 Abs. 2 AltLandPflSchV).

Meldepflicht
Als Besitzer/Bewirtschafter einer Fläche, die an ein in eine Expositionsklasse eingeteiltes Gewässer grenzt, sind Sie verpflichtet, dauerhafte Veränderungen von Faktoren, die die Expositionsklasse beeinflussen können, unverzüglich der Überprüfungsstelle des Pflanzen-schutzamtes am ESTEBURG Obstbauzentrum Jork (Tel.: 04162-6016-222) zu melden. Dazu gehören z.B. geänderte Pflanzabstände zum Gewässer oder die Änderung des Wasser-führungsgrades (§ 5 Abs. 3 AltLandPflSchV).

Ergänzende Hinweise:
Sollten die an Ihre Obstanbauflächen grenzenden Gewässer wider Erwarten nicht im veröffentlichten Kartenmaterial eingetragen sein, sind Sie trotzdem verpflichtet, die Regelungen der Altes Land Pflanzenschutzverordnung einzuhalten.

In der Praxis wird es häufiger vorkommen, dass der Abstand der ersten Baumreihe einer Obstanbaufläche an der einen Seite eines Gewässers anders ist als auf der anderen Seite. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Einteilung der Gewässer in eine Expositionsklasse auf Grundlage des Risikofaktors erfolgte, der sich gemäß Anlage 3, AltLandPflSchV für die Baumreihe mit dem geringsten Abstand zur Böschungsoberkante ergibt. D.h., dass der individuelle Risikofaktor und somit die Expositionsklasse je nach Lage der eigenen Obstanbaufläche zum Gewässer geringer sein kann.

Informationen dazu und über anerkannte Risikominderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Expositionsklasse eines Gewässers erhalten Sie über die kostenlose Beratung des ESTEBURG Obstbauzentrums Jork (Tel. 04162-6016-222).

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Benutzung von LandMap Altes Land sowie bei allgemeinen Fragen:

Julia Nuber
Überprüfungsstelle am ESTEBURG Obstbauzentrum Jork
Telefon: 04162 6016-222
Telefax: 04162 6016-600
E-Mail: julia.nuber@lwk-niedersachsen.de

Falls Sie die Karten am ESTEBURG Obstbauzentrum Jork einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Überprüfungsstelle (Tel.: 04162-6016-222).

Aktuelle Hinweise zur Grabenkategorisierung mit Stand Oktober 2019 finden Sie in der angehängten pdf-Datei.