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Beantragung einer Ausnahmegenehmigung 230 kg N/ha auf Intensivgrünland bis zum 01. Februar möglich
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Ausnahmegenehmigung von der sechsmonatigen Mindestlagerkapazität für Gülle und Jauche
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Auf unbestellten Flächen Gülle unverzüglich einarbeiten
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Merkblätter "Düngemittel aus Reststoffen" für Landwirte, Berater und Hersteller
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Informationen zur Düngeverordnung und zum Nährstoffvergleich
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Merkblatt zur Düngeverordnung
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Wer ist aufzeichnungspflichtig im Rahmen der Düngeverordnung?
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Ausnahmegenehmigung von der sechsmonatigen Mindestlagerkapazität für Gülle und Jauche
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Nährstoffvergleich: Aufzeichnungen im Rahmen der Düngeverordnung

Der Nmin-Beprobungszeitraum auf den Testflächen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist jetzt für alle Kulturen beendet. Die Nmin-Werte für Wintergetreide, Sommergetreide, Hackfrüchte und die Maisflächen liegen vor.
Seit Herbst 2010 ist die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger, die sog. Verbringensverordnung, in Kraft. Sie gibt einheitliche Regeln für die Dokumentation von betriebsübergreifenden Wirtschaftsdüngertransporten vor und ergänzt damit die Düngeverordnung. Die Landwirtschaftskammer wurde vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium aufgefordert, für eine zügige Umsetzung zu sorgen.
Seit dem 01. September 2010 ist die bundesweit gültige „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“, die sog. Verbringensverordnung, in Kraft. Sie gibt einheitliche Regeln für die Dokumentation von betriebsübergreifenden Wirtschaftsdüngertransporten vor und ergänzt damit die Düngeverordnung.
Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht gemäß der Düngeverordnung sind entsprechende Richtwerte zu berücksichtigen. Die Landwirtschaftskammer hat die aktuellen Richtwerte in Form von Tabellen für Sie zusammengestellt, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

