Der internationale Standard ISPM Nr. 15 für Verpackungsholz - Anzeige des Handels mit Verpackungsholz
Der Handel mit Holz, das von anderen Betrieben nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 behandelt wurde, muß beim zuständigen Pflanzenschutzdienst angezeigt werden. In Niedersachsen ist das Pflanzenschutzamt in Hannover die Kontaktadresse. Das beiliegende Meldeformular kann heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
Der internationale IPPC-Standard ISPM Nr. 15 wird mit der Pflanzenbeschauverordnung (PBVO) in deutsches Recht umgesetzt, deren Neufassung im Januar 2012 in Kraft tritt.
Neu in der PBVO! Anzeigepflicht für Händler von behandelten Hölzern
Händler, die nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 behandeltes Holz mit dem Hinweis auf die Behandlung in Verkehr bringen, ohne selbst die Behandlung durchzuführen, sind nach § 13p (5) der PBVO verpflichtet, die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst anzuzeigen.
In Niedersachsen muss diese Tätigkeit des Handelns beim Pflanzenschutzamt in Hannover angezeigt werden.
Die Händler von behandelten Verpackungshölzern haben Aufzeichnungen darüber zu führen, woher sie die behandelten Hölzer oder Verpackungen bezogen und an wen sie diese abgegeben haben.
Anzeige an das Pflanzenschutzamt
Das Anmeldeformular für Händler von Verpackungsmaterial kann mit der beiliegenden PDF-Datei heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Original senden Sie bitte per Post an
Landwirtschaftskammer Hannover
Pflanzenschutzamt
Sachgebiet 3.7.2
Wunstorfer Landstrasse 9
30453 Hannover




