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Wie wird man Ausbilder*in?

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Sie sind Gärtnermeister*in, arbeiten in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und möchten gerne ausbilden? Die Ausbilderbefugnis kann Ihnen auf Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuerkannt werden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Für Ausbilder und Ausbilderinnen sieht der Gesetzgeber den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung und der arbeitspädagogischen Fähigkeiten vor.

  • Die persönliche Eignung ist durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nachzuweisen. Es kann bei der örtlichen Gemeindeverwaltung beantragt werden.
  • Die fachliche Eignung wird durch berufliche Abschlüsse belegt: Gärtnermeister/Gärtnermeisterin oder höherwertiger Abschluss (Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in, Diplom-Agraringenieur*in Gartenbau (FH), Diplom-Agraringenieur*in Gartenbau (Uni), Bachelor Sc. Gartenbau, Master Sc. Gartenbau, Bachelor Eng. Freiraumplanung, Bachelor Eng. Landschaftsentwicklung, Master Eng. Landschaftsarchitektur)).
  • Berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten können über die Ausbildereignungsprüfung und eine angemessene berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden (in der Gärtnermeisterprüfung bereits enthalten; bei höherwertigen Abschlüssen ist die Ausbildereignungsprüfung zusätzlich abzulegen).

 

Interesse? Sprechen Sie uns an. Ihre Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Das Antragsformular für die Eintragung als Ausbilder bzw. als Ausbilderin finden Sie in unserem Downloadcenter unter der Kategorie "Anerkennung Ausbildungsbetriebe".  

 

Übrigens: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungspartnern Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung durch. Denken Sie in Ihrer Planung an genügend zeitlichen Vorlauf. Dann steht Ihrem Ausbildungswunsch nichts mehr im Wege.