Der nächste Schritt: Agrarservicemeister
Eine stetige Fortentwicklung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten ist im Hinblick auf den technischen Fortschritt und die steigenden Anforderungen im Berufsleben zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und anderen Agrarservicebetrieben. Durch die kürzlich erlassene Meisterprüfungsverordnung für den Beruf Fachkraft Agrarservice besteht jetzt die Möglichkeit zu einer gezielten Fortbildung und beruflichem Aufstieg. Interessenten für die Meisterprüfung können sich bei der LWK Niedersachsen anmelden.
Mit Wirkung vom 18.08.2010 hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die "Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservicemeisterin" erlassen.
Die neue rechtliche Regelung lehnt sich an die grundlegende Struktur der Meisterprüfung in anderen Agrarberufen an und umfasst folgende 3 Prüfungsteile:
- Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben sind komplett und beziehen sich auf konkrete betriebliche Situationen im Bereich von Lohnunternehmen oder anderen Agrarserviceunternehmen.
Kernelement im Teil "Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen" ist die Durchführung eines Arbeitsprojektes. Dabei sollen in dem Unternehmen, in dem der Meisteranwärter tätig ist, aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich Pflanzenbau, Agrartechnik, Vermarktung und Marketing bearbeitet und geeignete Lösungsvorschläge entwickelt werden. Der Projektverlauf sowie die Ergebnisse sind in einer schriftlichen Ausarbeitung zu dokumentieren und im Rahmen eines Fachgesprächs zu erläutern.
Im Mittelpunkt des Teils "Betriebs- und Unternehmensführung" steht die Betriebsbeurteilung. Hierbei soll - nach vorheriger Besichtigung - die Situation eines fremden Unternehmens wirtschaftlich erfasst, analysiert und beurteilt sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Entsprechende Hintergrundinformationen und die dür die Einschätzung erforderlichen Betriebsdaten werden dabei zur Verfügung gestellt. Die Einschätzung ist im Rahmen eines einstündigen Fachgesprächs zu erläutern.
Im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" werden einerseits die Grundlagen für eine spätere Tätigkeit als Ausbilder gelegt, andererseits aber auch die Zusammenhänge beim Umgang mit Mitarbeitern vermittelt. Im praktischen Teil ist eine Ausbildungssituation schriftlich zu planen und in Form einer einstündigen Arbeitsunterweisung durchzuführen. Hinzu kommt ein 30minütiges Fachgespräch.
In allen 3 Prüfungsteilen ist zudem eine schriftliche Prüfungsklausur zu fallbezogenen Fragestellungen zu bearbeiten. Hierfür stehen jeweils 3 Stunden zur Verfügung.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Meisterprüfungen durchzuführen.
Wer kann zur Meisterprüfung zugelassen werden?
Zugelassen werden kann derjenige, wer
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung zur Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Agrarberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- ohne Abschlussprüfung in Agrarbereich eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann. Die praktische Tätigkeit muss dabei im Arbeitsfeld einer Fachkraft Agrarservice, d. h. in landwirtschaftlichen Lohnunternehmen oder entsprechend vergleichbaren Betrieben absolviert worden sein.
Welche zusätzlichen Bildungsabschlüsse können erworben werden?
Der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung führt in Niedersachsen zur Fachhochschulreife bzw. zur Hochschulzugangsberechtigung.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Meisterprüfung 2014 ist bis zum 01. Juni 2012 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über das hierfür vorgesehene Anmeldeformular einzureichen. Eine Anmeldung zur Meisterprüfung 2013 ist nicht mehr möglich.
Vorbereitungskurs
Der Bundesverband Lohnunternehmen (www.lohnunternehmen.de) führt für interessierte Meisteranwärter gezielte Vorbereitungskurse an den Heimvolkshochschulen Loccum bzw. Springe durch. Die Fortbildungsmaßnahmen laufen über 2 Winter, jeweils von Anfang Dezember bis Ende Februar. Im Kursverlauf werden bereits einzelne Prüfungsteile durchgeführt. Die restlichen Prüfungsleistungen werden für den jeweiligen Prüfungsjahrgang im März abgenommen.
Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Beruf Fachkraft Agrarservice finden Sie im Downloadcenter.





