Namen, Adressen, E-Mail
Der Beruf des Fischwirts kann in drei verschiedenen Schwerpunkten erlernt werden. Es wird unterschieden zwischen Fischhaltung und Fischzucht, Seen- und Flussfischerei sowie Kleiner Hochsee- und Küstenfischerei.
Die Berufsausbildung zur/zum Fischwirt/in ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 16. November 1972 geregelt. Aus der Verordnung ergibt sich das Berufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, die Ausbildungsinhalte, die Berichtsheftführung, die Regelungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Die Ausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt wird in Niedersachsen ausschließlich auf staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt.