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Umbruch von Dauergrünlandflächen
Seit dem 22.10.2009 gilt in Niedersachsen ein Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen. Die Dauergrünlanderhaltungsverordnung sieht ein Antragsverfahren vor, wenn ein Antragsteller von Direktzahlungen dennoch eine Dauergrünlandfläche umbrechen möchte.
Bevor ein Umbruch vorgenommen wird, ist mittels des Antragsvordruckes "Antrag Umbruch" ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen.
Grundsätzlich hat der Antragsteller eine gleichgroße Ackerfläche neu als Dauergrünland anzusäen/umzuwidmen (Ersatzfläche). Die Ersatzfläche kann auch von einem anderen Antragsteller bewirtschaftet werden. Handelt es sich bei der Ersatzfläche um eine Pachtfläche bzw. um eine betriebsfremde Fläche ist der Bewilligungsstelle ebenfalls der ausgefüllte Vordruck " EnverständniserklärungDGUmbruch" vorzulegen. Der Eigentümer bzw. der Bewirtschafter der Ersatzfläche haben damit Ihr schriftliches Einverständnis zu erteilen. Weitere Fragen in diesem Zusammenhang beantworten Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiter der zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Stand: 28.01.2010


