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Förderung der einzelbetrieblichen Beratung in Hinblick auf den Klimawandel, die Wasserwirtschaft, die biologische Vielfalt und weiterer Herausforderungen für die Landwirtschaft

Die Maßnahme "Einzelbetriebliche Managementsysteme und Energieberatung (EMS+E)" zur Förderung der Beratung auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben wird ab 2012 in geänderter Form als "Einzelbetriebliche Beratung in Hinblick auf den Klimawandel, die Wasserwirtschaft, die biologische Vielfalt und weitere Herausforderungen für die Landwirtschaft" angeboten.

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen fördern Aufwendungen im Rahmen der einzelbetrieblichen Beratung zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung seiner Folgen, zu umwelt- und tiergerechten Verfahren in der Nutztierhaltung, zu erneuerbaren Energien, zur Wasserwirtschaft, zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors.

Gefördert werden können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus mit Standort in Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen. Die Beratungsausgaben (o. MwSt.) für die o.a. Beratungsinhalte des Landwirts werden zu 80 % mit EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert, höchstens bis zu 1.500 € jährlich.

Anträge können ab dem 01.02.2012 bis zum 29.02.2012 gestellt werden. Mit der Beratung kann erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Antragsvordrucke sowie weitere Informationen über die Förderung der Beratung und die Liste der förderfähigen Beratungsleistungen finden Sie auf den angehängten Seiten. Die Liste der anerkannten Beratungsanbieter und Berater wird - sofern die jeweilige Anerkennung erfolgt ist - fortlaufend aktualisiert.

Hinweise für Berater, die sich für die o.a. Beratungsförderung anerkennen lassen wollen:

Für Berater, die im Rahmen der Förderrichtlinie zur einzelbetrieblichen Beratung tätig werden möchten, ist die Teilnahme an einer 2-tägigen Grundschulung in 2012 verpflichtend. Die Termine und Standorte sind über den Geschäftsbereich Landwirtschaft veröffentlicht worden und können unter diesem  Link eingesehen werden.

Die Schulungen werden in Kooperation der Fachbehörden Landwirtschaftskammer und Nds. Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angeboten. Im Rahmen der Schulungen werden Grundinformationen zu den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Biodiversität und Tierschutz vermittelt. Weitere Schulungsinhalte betreffen die Förderung und auch Teile der geforderten Beratung zu Cross Compliance und Arbeitssicherheit.

Die Teilnehmer erhalten neben einer Tagungsmappe eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist vom Berater an die Bewilligungsstelle LwK Niedersachsen, GB Förderung, AG 2.1.2, Johannssenstr. 10, 30159 Hannover zu schicken. Erst danach erhält der Berater ein Anerkennungsschreiben und wird in die Liste der anerkannten Berater aufgenommen.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

    Armin Kugler Tel.: 0511 3665 1420
    Barbara Franke-Fischer Tel.: 0511 3665 1142 (vormittags)
    Christine Kirchhof Tel.: 0511 3665 1333
    Sabine Köller Tel.: 0511 3665 1325 (Mo., Di., Do. vormittags)


Kontakt:
Armin Kugler
Milchquotenregelung, Einzelbetriebliche Förderung
Telefon: 0511 3665-1420
Telefax: 0511 3665-1557, 0511 3665-991420
E-Mail:
Barbara Franke-Fischer
Einzelbetriebliche Managementsysteme und sonstige Förderprogramme
Telefon: 0511 3665-1142
Telefax: 0511 3665-1557
E-Mail:


Stand: 20.04.2012