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Agrarinvestitionsförderungsprogramm - AFP
Vom 23.02.2012 bis 07.03.2012 können im AFP Anträge zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben eingereicht werden. Die Länder Niedersachsen und Bremen gewähren dafür Zuschüsse bis zu 30 % der Nettokosten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" unter finanzieller Beteiligung der EU.
Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie die Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene.
Maßgeblich für die Gewährung von Fördermittel ist, neben den Zuwendungsvoraussetzungen des AFP, die vom Antragsteller jeweils erreichte Punktzahl. Anhand der sich aus dem Punktesystem ergebenen Reihenfolge werden die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Es stehen für 2012 voraussichtlich 35 - 40 Mio € zur Verfügung.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die örtlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.
Informationen zum Förderverfahren finden Sie auf den angehängten Seiten.
Stand: 27.01.2012



