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Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

Das Land Niedersachsen gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Agrobiodiversität sowie der nachhaltigen Nutzung dieser genetischen Ressourcen.

Gefördert wird die Zucht bestimmter seltener oder gefährdeter einheimischer, Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinerassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen für die Dauer von fünf Jahren.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Landwirtschaft i. S. von § 1 ALG, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalterinnen und Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform. Voraussetzungen sind der Sitz der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sowie die Haltung der Tiere in Niedersachsen.

Näheres entnehmen Sie bitte der „Kurzübersicht Genetische Vielfalt“ und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.

 

Die Förderung zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter Geflügelarten und –rassen wird 2011 fortgesetzt.

Näheres entnehmen Sie bitte der

 „Kurzübersicht Landesmassnahme Genetische Vielfalt Geflügel 2011“

 


Kontakt:
Renate Ketzler
Geschäftsbüro
Telefon: 0511 3665-4492
Telefax: 0511 3665-4521
E-Mail:
Sabine Schütte
Sonstige Förderprogramme, Agrarumweltmaßnahmen
Telefon: 0511 3665-1193
Telefax: 0511 3665-1557
E-Mail:


Stand: 02.03.2012



PDF: 717/969D8130-237D-EEBF-5E2BFE794EE3B043.pdf - 92.9423828125 KB   Richtlinie Gen. Vielfalt   - 93 KB