Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Das Land Niedersachsen gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Agrobiodiversität sowie der nachhaltigen Nutzung dieser genetischen Ressourcen.
Gefördert wird die Zucht bestimmter seltener oder gefährdeter einheimischer, Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinerassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen für die Dauer von fünf Jahren.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Landwirtschaft i. S. von § 1 ALG, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalterinnen und Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform. Voraussetzungen sind der Sitz der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sowie die Haltung der Tiere in Niedersachsen.
Näheres entnehmen Sie bitte der „Kurzübersicht Genetische Vielfalt“ und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.
Die Förderung zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter Geflügelarten und –rassen wird 2011 fortgesetzt.
Näheres entnehmen Sie bitte der
„Kurzübersicht Landesmassnahme Genetische Vielfalt Geflügel 2011“



