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Freiwilliger Landtausch für die Landwirtschaft

Kosten senken ohne (viel) zu investieren.

Die Landwirtschaftskammer unterstützt Landwirte beim freiwilligen Tausch ihrer Nutzflächen. Die Gewinnspannen in der Landwirtschaft sind kostenabhängiger denn je. Produktionsreserven auszunutzen und Kosten zu senken, das sind die wesentlichen Schrauben, an denen der Landwirt drehen kann.

 

Dieses Problem kennen Sie

Die Lösung ist einfacher, als Sie denken!

Die Abbildung zeigt eine Flurstruktur mit kleinen, unhandlichen Flächen vor einem Landtausch


Flurstruktur vorher

 

Die Abbildung zeigt große zusammenhängende Flächen nach einem Landtausch


Flurstruktur nachher

 

 

Ein einfaches Verfahren der Flurneuordnung senkt Maschinenkosten und Betriebsaufwendungen in der Landwirtschaft, hilft Arbeitszeit zu sparen und setzt so Kapazitäten frei für andere Aufgaben auf dem Betrieb. Die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes wird verbessert.

Aber nicht nur Landwirte und private Grundstückseigentümer, sondern auch die Kommunalverwaltungen und Fachbehörden entdecken zunehmend die Vorteile dieses schnellen und kostengünstigen Verfahrens  und Mittels zur Behebung von Konfliktpotentialen.

Ob es sich um Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Umweltschutzes, der Gewässerrenaturierung oder der Infrastrukturentwicklung handelt: Ein Landtausch kann die Grundlage dafür schaffen, die benötigten Flächen in die richtige Lage zu bringen.


 

 Was haben Sie zu tun? Und was machen wir?
Sie sprechen mit Ihren Nachbarn oder Landanliegern über bestehende Konflikte Wir informieren und beraten Sie fachlich, betreuen und moderieren das Verfahren
Sie entwickeln eine Idee zur LösungWir beschaffen Katasterauszüge, Bescheinigungen und Grundbuchauszüge
Sie sprechen uns an, wir beraten Sie gerneWir erstellen einen Tauschplan mit den Verhandlungsergebnissen,
 

wir bereiten den Antrag zur Genehmigung und Förderung vor,

  wir holen Einverständniserklärungen oder Bewilligungen bzw. Zustimmungen  betroffener Rechtseigentümer ein,
 wir besorgen Zustimmungen für beabsichtigte Verbesserungsmaßnahmen oder erforderliche Vermessungen
 .... und vieles mehr

 

Der Freiwillige Landtausch ...
 
... wird gefördert

aus den Zuwendungen zur Integrierten ländlichen Entwicklung ZILE des Landes Niedersachsen

• nicht investive Ausgaben der Tauschpartner durch die Inanspruchnahme unserer oben genannten Dienstleistungen

• die zur Ausführung des Tausches erforderlichen Aufwendungen für Vermessung und  zur Instandsetzung der neuen Grundstücke


… kostet  wenig

• die Vergütung für alle o. g. Dienstleistungen, die so genannte Helfergebühr, kann vollständig erstattet werden

• Kosten für Folgemaßnahmen des Tausches (evtl. Vermessungs- und Herstellungskosten) werden bis zu 75 % übernommen

• Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht zu entrichten (nur bei Überschreiten eines erheblichen, individuellen steuerrechtlichen Vorteiles von 2500 €)

• Notariats- und Katastergebühren bzw. Gebühren für die Berichtigung der öffentlichen Bücher fallen nicht an.


 ... und ist rechtlich geregelt und abgesichert!

• im Flurbereinigungsgesetz § 103 a bis § 103 k

• in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder zur praktischen Durchführung.


Die zuständige Fachbehörde ist das jeweilige Amt für Landentwicklung in der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften in Ihrer Region, hier wird die Förderfähigkeit eines Landtausches geprüft und die finanzielle Abwicklung geregelt.


Kontakt:
Franz-Josef Blome
Nachhaltige Landnutzung, Ländlicher Raum
Telefon: 0441 801-406
Telefax: 0441 801-440
E-Mail:


Stand: 08.06.2009