Freiwilliger Landtausch für die Landwirtschaft
Kosten senken ohne (viel) zu investieren.
Die Landwirtschaftskammer unterstützt Landwirte beim freiwilligen Tausch ihrer Nutzflächen. Die Gewinnspannen in der Landwirtschaft sind kostenabhängiger denn je. Produktionsreserven auszunutzen und Kosten zu senken, das sind die wesentlichen Schrauben, an denen der Landwirt drehen kann.
Dieses Problem kennen Sie | Die Lösung ist einfacher, als Sie denken! |
Flurstruktur vorher
| Flurstruktur nachher
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Ein einfaches Verfahren der Flurneuordnung senkt Maschinenkosten und Betriebsaufwendungen in der Landwirtschaft, hilft Arbeitszeit zu sparen und setzt so Kapazitäten frei für andere Aufgaben auf dem Betrieb. Die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes wird verbessert.
Aber nicht nur Landwirte und private Grundstückseigentümer, sondern auch die Kommunalverwaltungen und Fachbehörden entdecken zunehmend die Vorteile dieses schnellen und kostengünstigen Verfahrens und Mittels zur Behebung von Konfliktpotentialen.
Ob es sich um Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Umweltschutzes, der Gewässerrenaturierung oder der Infrastrukturentwicklung handelt: Ein Landtausch kann die Grundlage dafür schaffen, die benötigten Flächen in die richtige Lage zu bringen.
| Was haben Sie zu tun? | Und was machen wir? |
| Sie sprechen mit Ihren Nachbarn oder Landanliegern über bestehende Konflikte | Wir informieren und beraten Sie fachlich, betreuen und moderieren das Verfahren |
| Sie entwickeln eine Idee zur Lösung | Wir beschaffen Katasterauszüge, Bescheinigungen und Grundbuchauszüge |
| Sie sprechen uns an, wir beraten Sie gerne | Wir erstellen einen Tauschplan mit den Verhandlungsergebnissen, |
wir bereiten den Antrag zur Genehmigung und Förderung vor, | |
| wir holen Einverständniserklärungen oder Bewilligungen bzw. Zustimmungen betroffener Rechtseigentümer ein, | |
| wir besorgen Zustimmungen für beabsichtigte Verbesserungsmaßnahmen oder erforderliche Vermessungen | |
| .... und vieles mehr |
Der Freiwillige Landtausch ...
... wird gefördert
aus den Zuwendungen zur Integrierten ländlichen Entwicklung ZILE des Landes Niedersachsen
• nicht investive Ausgaben der Tauschpartner durch die Inanspruchnahme unserer oben genannten Dienstleistungen
• die zur Ausführung des Tausches erforderlichen Aufwendungen für Vermessung und zur Instandsetzung der neuen Grundstücke
… kostet wenig
• die Vergütung für alle o. g. Dienstleistungen, die so genannte Helfergebühr, kann vollständig erstattet werden
• Kosten für Folgemaßnahmen des Tausches (evtl. Vermessungs- und Herstellungskosten) werden bis zu 75 % übernommen
• Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht zu entrichten (nur bei Überschreiten eines erheblichen, individuellen steuerrechtlichen Vorteiles von 2500 €)
• Notariats- und Katastergebühren bzw. Gebühren für die Berichtigung der öffentlichen Bücher fallen nicht an.
... und ist rechtlich geregelt und abgesichert!
• im Flurbereinigungsgesetz § 103 a bis § 103 k
• in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder zur praktischen Durchführung.
Die zuständige Fachbehörde ist das jeweilige Amt für Landentwicklung in der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften in Ihrer Region, hier wird die Förderfähigkeit eines Landtausches geprüft und die finanzielle Abwicklung geregelt.





