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Selbstfahrende Futtermischwagen jetzt steuerfrei

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Ab 1. Januar 2018 sind selbstfahrende Futtermischwagen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Diese Änderung wurde bereits im Juli 2017 vom Bundesrat verabschiedet und ist nun in Kraft getreten.

SF Futtermischwagen
SF FuttermischwagenMartin Vaupel