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Versicherungen für junge Landwirte

Junge Landwirte werden von der Versicherungswirtschaft stark umworben. Wohlklingende Rundumsorglospakete und Startpolicen versprechen Schutz in allen Lebenslagen, kosten jedoch einiges an Beitrag und sorgen eher für Verwirrung und ein komisches „Bauchgefühl“ als für Sicherheit. Und das zu Recht, denn mit dem hohen Beitrag ist in der Regel kein maßgeschneiderter Versicherungsschutz verbunden. Doch welchen Versicherungsschutz brauchen junge Landwirte wirklich?

Welche Lücken gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung für junge Leute?

Eine große Versorgungslücke entsteht immer dann, wenn  ein junger Mensch seine Arbeitskraft verliert, aber noch keine 5 Beitragsjahre in der  gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann.  Dann hat er keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (außer nach Arbeitsunfall) und seine Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) bekommen nach seinem Tod keine Rente.

Welchen Schutz bietet die landwirtschaftliche Alterskasse?

Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt ebenfalls bei Erwerbsminderung eine Rente. Die Voraussetzungen entsprechen denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings zählen bei den erforderlichen 60 Beitragsmonaten (5 Jahre) Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit. Schließt sich daran eine mindestens dreijährige Versicherungszeit in der Alterskasse an, besteht Rentenanspruch. Das könnte also für junge Landwirte wichtig werden, die nach der zweijährigen Ausbildung in die Alterskasse wechseln. Vor Ablauf der genannten drei Jahre besteht allerdings auch hier kein Rentenanspruch – weder bei Erwerbsminderung noch im Todesfall.
Die Rentenhöhe wird dann hochgerechnet bis zum 60. Geburtstag. Wird also ein 25 jähriger Landwirt erwerbsgemindert, so werden ihm für die Rentenberechnung 35 Jahre dazu gerechnet.
Für die Altersrente bringt jedes Beitragsjahr als Unternehmer derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von 12,56 €, bei Mifas (mitarbeitende Familienangehörige) die Hälfte.
Außerdem gibt es gegebenenfalls Reha-Maßnahmen oder einen Betriebshelfer auf Kosten der Alterskasse, letzteres aber nur für Unternehmer.

Welche Versicherungssumme/ Berufsunfähigkeits(BU)-Rente ist bei Risikolebens- bzw. BU-Versicherung sinnvoll? Woran kann/ soll man sich bei der Höhe orientieren?

Die Höhe der zu versichernden Leistung richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
Ein Kriterium ist das Vorhandensein anderweitiger, gesundheitsunabhängiger Einkommensquellen für den Versicherten bzw. seine Familie, z.B. aus einer Windkraft- oder Solaranlage oder Einkünfte aus Immobilien oder Kapital. Stehen derartige Geldquellen im Ernstfall nicht zur Verfügung muss die Absicherung höher sein.
 Die Bu-Rente sollte sich auch daran orientieren, welche finanziellen Verpflichtungen wie Pacht, Kapitaldienst, Altenteil auch weiterhin bestehen bleiben würden. Ist der Landwirt im Großen und Ganzen „Alleinunterhalter“ auf seinem Betrieb, den er aber auch im Falle einer Berufsunfähigkeit weiter bewirtschaften würde, sollte sich die Rente nach den Kosten für eine Ersatzkraft (z.B. 25.000 € im Jahr) orientieren. Berufsanfänger ohne unternehmerische Verantwortung können in der Regel mit maximal 1000 oder 1500 € Rente einsteigen. Für sie ist dann aber unbedingt eine Nachversicherungsgarantie zu empfehlen (s. unten).
Soll mit der Risikolebensversicherung die Familie abgesichert werden, so richtet sich die anzustrebende Versicherungssumme auch nach der rechtlichen Absicherung. Können die Lieben auch nach dem Tod auf dem (dann schuldenfreien) Betrieb wohnen bleiben oder erben sie sogar, dann kann die Summe wesentlich niedriger ausfallen als z.B. für die Familie eins Pächters, Gesellschafters oder Angestellten. Sie sollte so hoch sein, dass sie die Einstellung einer Ersatzkraft bis zur Übernahme durch den Nachfolger oder die lebensnotwendige Ergänzung der Pachteinnahmen sichert. Sie richtet sich nach dem Alter der Kinder, der Höhe der Verpflichtungen (Altenteil, Kapitaldienst, Pachten) sowie der betrieblichen Leistungskraft. Muss sich die Familie jedoch nach dem Tod eine neue Existenz aufbauen, so sind je nach Alter der Kinder oftmals durchaus einige 100.000 € von Nöten. Denn 100.000 € ermöglichen es, bei Anlage zu drei Prozent, 20 Jahre lang monatlich 557 € zu entnehmen – nicht genug für eine junge Familie!

Welche Leistungen sollte eine BU-Versicherung unbedingt enthalten?

Eine gute BU-Versicherung für junge Landwirte sollte eine Nachversicherungsgarantie beinhalten. Sie bedeutet, dass bei bestimmten Ereignissen wie Betriebsübernahme, Eheschließung, Geburt eines Kindes die versicherte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Viele Versicherer lassen eine Verdopplung zu, manche sogar eine Verdreifachung. Das ist die wesentlich sinnvollere Alternative zur Dynamik.
Außerdem verzichten gute Anbieter auf die Verweisung auf andere Tätigkeiten und zahlen die Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Gute Verträge schließen keine Vorerkrankungen aus. Wenn es sein muss, dann sind Risikoaufschläge oder Karenzzeiten (wenn die Erkrankung in den nächsten 3 oder 5 Jahren nicht wieder auftritt, ist sie mit versichert) die bessere Variante.

Was kosten gute/ preiswerte Versicherungen?

Gute Risikolebensversicherungen kosten z. B. für einen 25jährigen Nichtraucher 1 bis 1,50 € Jahresbeitrag pro 1000€ Versicherungssumme (Laufzeit 30 Jahre), gleichaltrige weibliche Nichtraucherinnen zahlen dafür 0,65 bis 1 € im Jahr. RaucherInnen zahlen etwa einen € mehr.
Berufsunfähigkeitsversicherungen mit sehr guten Bedingungen kosten für einen 25 jährigen Landwirt 700 bis 1000 € Jahresbeitrag für 1000 € BU – Rente und Laufzeit bis 60. Frauen zahlen etwas 100 € mehr.
Bei beiden Versicherungsarten ist darauf zu achten, Nettobeiträge zu zahlen. Sie ergeben sich, wenn vom Tarifbeitrag sofort die Überschüsse abgezogen werden. Auch bestehende Verträge können und sollten auf dieses Beitragsystem umgestellt werden.

Wie sinnvoll ist ein „Baukastensystem“ bei einer einzigen Versicherung?

Das kommt natürlich  auf den Inhalt des „Baukastens“ an! Die meisten enthalten „Beiwerk“, das weniger sinnvoll bzw. sogar überflüssig ist. Dazu zählen eine private Haftpflichtversicherung (der Hofnachfolger ist samt Familie oder Lebensgefährtin beitragsfrei in der Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar) oder eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente ist die bessere Alternative). Junge Landwirte benötigen vor allem eine gute Absicherung ihrer Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Letzteres auch nur, wenn Sie Familie und/ oder Kreditverantwortung haben. Wollen sie Kapitalbildung zur Altersvorsorge betreiben, sollten sie das von der Risikovorsorge getrennt betreiben, um flexibler zu bleiben. Die Riester – Rente ist ein sinnvoller Einstieg, um die staatlichen Zulagen zu sichern.

Was ist im Falle von laufenden Krediten / Schulden?

Verlangt die finanzierende Bank zur Kreditsicherung eine Risikolebensversicherung, so sollte diese besser getrennt von der Absicherung der Familie abgeschlossen werden. Ansonsten steht der Familie im Falle des Todes gar kein oder kein ausreichendes Kapital zur Verfügung. Ein schuldenfreier Betrieb allein ist selten Absicherung genug! Zur Absicherung von Fremdkapital kommt auch eine Restschuldversicherung in frage, die sich in der Versicherungssumme an die Kreditentwicklung anpasst. Mit jeder Tilgung wird die Versicherungssumme entsprechend gesenkt.

Wer benötigt eine Krankenzusatzversicherung?

Es gibt zig Varianten einer Krankenzusatzversicherung – von Ausland bis Zahnersatz!
Sinnvoll kann eine Krankentagegeldversicherung für Angestellte im elterlichen Betrieb sein, da sie keinen Anspruch auf Betriebshilfe haben. Im Krankheitsfall (egal ob zu Hause oder im Krankenhaus) kann von der vereinbarten Auszahlung eine Aushilfe ganz oder anteilig finanziert werden. Zu überlegen ist eine Karenzzeit, d.h. die Versicherung setzt erst ab einer bestimmten Krankheitsdauer ein. Das spart Beitrag.
Ob darüber hinaus für Zahnersatz, Brille, Krankenhausaufenthalt eine Zusatzversicherung gewünscht wird, hängt von der Risikobereitschaft und vor allem dem persönlichen Versorgungsanspruch ab. Existenzbedrohende Situationen können auch ohne eine solche Absicherung nicht entstehen.

Welche Möglichkeiten hat der junge Landwirt nach der Hofübernahme, um teure Versicherungsverträge los zu werden? Gibt es Sonderkündigungsrechte?

Ja, die gibt es! Er kann sich innerhalb  von 4 Wochen von den übernommenen Betriebsversicherungen trennen! Das ist eine ideale Gelegenheit, sich von zu teuren, aber auch schlechten Verträgen zu trennen. Vorsicht ist allerdings bei der Einhaltung der Frist geboten. Sie läuft ab Einkommensübertragung, ist also bei rückwirkenden Übernahmen eventuell schon verstrichen!
Grundsätzlich ist die Hofübernahme ein geeigneter Zeitpunkt, die betriebliche wie die private Absicherung unter die Lupe zu nehmen. Mit steigender Verantwortung für Familie und Betrieb steigen auch die Anforderungen an die private  Absicherung!

Checkliste:
Welche private Absicherung benötigt ein Junglandwirt unbedingt als...

Angestellter auf dem elterlichen Betrieb (sozialversicherungspflichtig oder als Mifa): Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie, Krankentagegeldversicherung

Angestellter auf einem Fremdbetrieb: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie

Gesellschafter (mit Eltern): Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie

Eigentümer, Pächter: Berufsunfähigkeitsversicherung

Familienvater: Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung (Höhe in Abhängigkeit von der rechtlichen Stellung)


Kontakt:
Anne Dirksen
Fachreferentin Sozioökonomie
Telefon: 0441 801-329
Telefax: 0441 801-392
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Stand: 10.06.2010