Unterstützung für die Obst- und Gemüsevermarktung
Waren 1997 rund eine Million Euro Fördermittel über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse (GMO) für den Gartenbau in Niedersachsen geflossen, lag der Anteil im Jahr 2010 schon bei fast neun Millionen Euro. Die Landwirtschaftskammer rechnet weiterhin mit einer stetigen Zunahme der pro Jahr ausgezahlten Beihilfe.
Die Finanzmittel stammen ausschließlich aus der EU, eine nationale Kofinanzierung ist nicht vorgesehen. Die Obergrenze der jährlichen Förderung richtet sich nach zwei Kriterien: Gefördert werden höchstens 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten; die Beihilfe pro Jahr darf 4,1 Prozent des Wertes der Eigenerzeugung nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind ausschließlich anerkannte Erzeugerorganisationen. Von den in Deutschland insgesamt rund 30 anerkannten Zusammenschlüssen haben sieben ihren Sitz in Niedersachsen, angeschlossen sind dort zirka 660 Betriebe.
Die EU will mit dieser Beihilfe die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugerebene stärken. Ziele sind unter anderem die Verbesserung des Organisationsgrades, eine weitergehende Konzentration des Angebotes, bessere Marktstellung gegenüber dem Handel, umweltgerechte Erzeugung sowie die Stabilisierung der Preise. Im Rahmen sogenannter operationeller Programme mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren können unterschiedliche Maßnahmen genehmigt werden. Neben Investitionen in zentrale Einrichtungen (Lagerung, Aufbereitung, Verpackung) gehören dazu auch Maßnahmen auf den Erzeugerbetrieben. Besondere Akzente hat die EU auch bei der umweltgerechten Produktion gesetzt. Seit 2008 müssen mindestens zehn Prozent der Ausgaben auf den Umweltbereich entfallen. Offen ist, ob die EU das Programm ab 2013 erneut einer Reform unterziehen wird.


