Ausbildungslehrgang für Nebenerwerbslandwirte als Quereinsteiger nach § 45.2 BBiG in Braunschweig

Der Lehrgang richtet sich an Nebenerwerbslandwirte oder Hofnachfolger, die zunächst einen anderen Beruf erlernt haben, aber durch regelmäßige Mithilfe in elterlichen oder benachbarten Betrieben praktische Erfahrungen erworben haben.
Diese Personengruppen haben über den §45.2 BBiG die Möglichkeit, den landwirtschaftlichen Berufsabschluss nachzuholen.

Nähere Informationen zur Abschlussprüfung als Quereinsteiger nach § 45.2 BBiG

Kontakt:
Joachim Gummert
Bezirksstelle Braunschweig
Telefon: 0531 28997-144
Telefax: 0531 28997-141

Sabine Reinhold-Krone
Bezirksstelle Braunschweig
Telefon: 0531 28997-104
Telefax: 0531 28997-141