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Studieren nach der Ausbildung

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Absolvent*innen einer Berufsausbildung und/oder einer Fortbildungsprüfung (z. B. Meisterprüfung) erhalten nach dem Abschluss eine eingeschränkte bzw. allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulgesetze in den einzelnen Bundesländern regeln, wie offen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ist. Grundsätzlich gibt es zwei Hochschulzugangsberechtigungen: die allgemeine und die eingeschränkte.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Personen mit einem Meister- oder sonstigem beruflichen Fortbildungsabschluss (z. B. Hauswirtschaftliche Betriebsleiter*innen) erhalten mit ihrem Abschluss eine allgemeine Zugangsberechtigung. Sie dürfen damit an jeder Hochschule (Fachhochschule, Universität, Kunst- und Musikhochschule) ihr Wunschfach studieren.

Eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung
Personen mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Das bedeutet, dass das gewählte Studienfach einen inhaltlichen Bezug zum Berufsabschluss haben muss. Bei dem Studienfach Ökotrophologie beispielsweise gilt dies für ausgebildete Hauswirtschafter*innen. Wie viel Berufserfahrung notwendig ist, kann am besten in den Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Hochschulen nachgelesen werden. Zum Teil werden auch Stipendien angerechnet oder eine Eignungsprüfung abgelegt.

Weitere Informationen zu Hochschulstandorten und Zulassungsvoraussetzungen gibt es beim VDOE und auf der Seite www.studieren-ohne-abitur.de.