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Zusatzqualifikation "Personenorientierte Dienstleistungen in Senioreneinrichtungen" jetzt im Ausschreibungsverfahren

Webcode: 01032049

Mit Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens für die Zusatzqualifikation "Personenorientierte Dienstleistungen in Senioreneinrichtungen" durch die Agentur für Arbeit ist jetzt zeitnah das Curriculum für die Vermittlung der theoretischen Inhalte online verfügbar.

Auszubildende im Beruf FachpraktikerIn Hauswirtschaft sind häufig im Rahmen ihrer praktischen Ausbildungsabschnitte in

Ausbildung Fachpraktikerin: Kristina
Ausbildung Fachpraktikerin: KristinaEllen Padeken
Senioreneinrichtungen tätig. Dort finden sie hohe Akzeptanz bei den BewohnerInnen auf Grund ihrer oftmals großen empathischen Fähigkeiten. Damit unterstützen sie die Teams der Einrichtungen bei vielfältigen Betreuungs- und Serviceleistungen.

Um sie auf die besonderen Bedürfnisse von SeniorInnen vorzubereiten, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zuständige Stelle eine Regelung über die Zusatzqualifikation "Personenorientierte Dienstleistungen in Senioreneinrichtungen" erlassen. Für die Vermittlung der theoretischen Inhalte wurde von Fachkräften ein Curriculum erarbeitet, dass vom Unterausschuss Hauswirtschaft bei der Landwirtschaftskammer genehmigt wurde.

Die Zusatzqualifizierung wird in der Regel während der Ausbildung zur/zum FachpraktikerIn Hauswirtschaft durchgeführt. Sie beträgt 120 Unterrichtsstunden und befasst sich mit folgenden Themenbereichen:

- Einführung
- Altenhilfe, Altenpflege
- Krankheitsbilder
- Pflegeprozess
- Kommunikation und
- Praxisreflektion.
 

Großer Wert wird hierbei auf den großen Praxisbezug sowie die gute Verzahnung von Unterricht und betrieblichen Anforderungen gelegt. Für die Durchführung der betriebspraktischen Zeiten wurde ein Praktikumsleitfaden entwickelt, der bei der Landwirtschaftskammer verfügbar ist.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Zusatzqualifikation wird eine Bescheinigung vergeben. Voraussetzung für die Bescheinigung ist:

- die regelmäßige Teilnahme (mind. 75 % der Unterrichts),
- nachgewiesene Praxiszeiten im Umfang von mindestens 3 Monaten sowie
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (45 Minuten schriftliche Prüfung, 15 Minuten mündliche Prüfung).
 

Mit der Einführung der Zusatzqualifikation werden motivierte Auszubildende noch besser gefördert und die Chancen für eine Integration in den Arbeitsmarkt erhöht. Durch die Praxiszeiten in Betrieben lernen sich die Auszubildenden, Einrichtungsleitungen und MitarbeiterInnen schon während der Ausbildung kennen und nicht selten entsteht so die Möglichkeit der Beschäftigungsaufnahme in der jeweiligen Einrichtung.