Namen, Adressen, E-Mail
Etwa ein Jahr vor Ende der Ausbildung wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung festgestellt. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Pferdewirt/Pferdewirtin im entsprechenden Schwerpunkt erworben.