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Berichtsheftführung als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung

Webcode: 01012843

Die Berichtshefte müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung eingereicht werden. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt nur, wenn das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt wurde.

Revierjäger*in
Revierjäger*inAndreas Teichler
Die Hinweise im Berichtsheft, das Merkblatt der Landwirtschaftskammer zur Berichtsheftführung sowie die Checkliste zum Berichtsheft sind zu beachten.

Die Wochenberichte sind nach Rückgabe des Berichtsheftes bis zur praktischen und mündlichen Prüfung fortzuführen.

Das Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Revierjäger kostet  35,00 € zuzüglich Porto und kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bezogen werden.