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Forstwirt: Das Ausbildungsberufsbild

Webcode: 01012169

Das Ausbildungsberufsbild findet man in § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin vom 23. Januar 1998:

Versuche im Wald
Versuche im Wald - © Dr. K. MohrDr. Karsten Mohr

Die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin", sowie einen Flyer finden Sie im Downloadcenter.



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:


1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
1.1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
1.2 Berufsbildung,
1.3 Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
1.4 soziale Beziehungen,
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6 Umweltschutz;

2. Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
2.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
2.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
2.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;

3. Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
3.1 Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,
3.2 Schützen von Waldbeständen,
3.3 Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
3.4 Jagdbetrieb;

4. Naturschutz und Landschaftspflege,
4.1 Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,
4.2 Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen;

5. Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,
5.1 Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen,
5.2 Sortieren und Vermessen von Holz,
5.3 Bringen und Lagern von Holz,

6. Forsttechnik,
6.1 Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,
6.2 Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen.


Tipp:
Weitere Hinweise zum Ausbildungsberufsbild erhalten Sie unter der Internet-Adresse www.ausbildungplus.de