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Arbeitszeiten und Jugendarbeitsschutz
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Tarifvertrages. Sie orientieren sich innerhalb der dort festgesetzten Grenzen an den betrieblichen Gegebenheiten. Betriebliche Abweichungen sind in der Praxis möglich. Es wird daher dringend empfohlen, vor Beginn der Ausbildung genaue Absprachen über die Arbeitszeit und die Wochenendregelung zu treffen.
Bild: Die Arbeitszeit ist gesetzlich oder tariflich geregelt
Nähere Einzelheiten können im Merkblatt "Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutz" nachgelesen werden. Wer umfassendere Informationen wünscht, kann im Downloadcenter die vollständige Fassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes herunterladen.






