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Arbeitszeiten und Jugendarbeitsschutz

Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Tarifvertrages. Sie orientieren sich innerhalb der dort festgesetzten Grenzen an den betrieblichen Gegebenheiten. Betriebliche Abweichungen sind in der Praxis möglich. Es wird daher dringend empfohlen, vor Beginn der Ausbildung genaue Absprachen über die Arbeitszeit und die Wochenendregelung zu treffen.

 

Auf dem Foto ist eine Uhr zu sehen


Bild: Die Arbeitszeit ist gesetzlich oder tariflich geregelt

 

Nähere Einzelheiten können im Merkblatt "Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutz" nachgelesen werden. Wer umfassendere Informationen wünscht, kann im Downloadcenter die vollständige Fassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes herunterladen.


Kontakt:
Richard Didam
Aus- und Fortbildung, Landjugend
Telefon: 0441 801-317
Telefax: 0441 801-204
E-Mail:
Jens Martens
Aus- und Fortbildung, Landjugend
Telefon: 0441 801-479
Telefax: 0441 801-204
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