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Passt die Haftpflicht-Police zum Betrieb?

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Sie haben Ihren Betriebszweig Urlaub auf dem Bauernhof durch Aufstockung oder Zusatzangebote für die Gäste weiterentwickelt. Ihr Nachfolger wohnt mit seiner Familie auf dem Hof und hat einen neuen Betriebszweig aufgebaut. Ihre Schwiegertochter hat die Gästebewirtung mit neuen Angeboten übernommen. Sie haben für die Kinder einen Streichelzoo und einen Spielplatz eingerichtet. Ihre Tochter bietet Reitunterricht an.

Und Ihre Betriebshaftpflichtversicherung? Ist auch diese „mitgewachsen“?

Ordner für Versicherungen
Ordner für VersicherungenIlse Tschemeres
Im Idealfall lässt sich aus der Police der Betriebshaftpflichtversicherung sehr genau ablesen, wie der versicherte Betrieb bewirtschaftet wird, welche Dienstleistungen für die Urlaubsgäste angeboten werden, seien es der Streichelzoo, die Heuscheune oder die Kutschfahrten und geführten Ausritte. Oftmals wird jedoch vergessen, den Versicherungsschutz anzupassen.

Manchmal besteht auch die Befürchtung, dass der Beitrag dann zu hoch werden könnte.

Es ist jedoch die sinnvollere Strategie, den Versicherungsschutz so umfassend wie möglich zu  gestalten und dann über den Preis zu verhandeln. Es muss nicht automatisch teurer werden!

Deckungslücken können dagegen die Existenz gefährden. Denn es geht bei der Betrachtung nicht darum, wie wertvoll z.B. die Tiere des Streichelzoos sind oder wie gefährlich das eigene Pony. Sondern im Vordergrund steht die mögliche Höhe der Schädigung Dritter – sei es in der Person (Verletzungsgefahr direkt oder weil ausgebrochene Tiere einen Unfall verursachen) oder der Sache. Deshalb ist nicht nur eine vollständige Erfassung der möglichen Risikoquellen wichtig, sondern auch die ausreichende Deckungssumme. Sie sollte mindestens 3 Mio. €  für Personen- und Sachschäden betragen.

Und wenn Sie schon dabei sind, den Risikoschutz an den aktuellen Betrieb anzupassen, dann achten Sie auch darauf, dass die Haftung bei Umweltschäden optimiert wird. Landwirte haften auch für Schäden an Flora und Fauna, gegebenenfalls sogar verschuldensunabhängig.

Vergessen Sie die Familie ebenfalls nicht! Lebt die Altenteiler- und/ oder Hofnachfolgerfamilie mit auf dem Hof, so bedarf es keiner zusätzlichen Privathaftpflichtversicherung. Erwachsene Kinder fallen dagegen nach Abschluss der Erstausbildung aus der Mitversicherung heraus.

Die genannten Aspekte sind nur eine Auswahl, aber jeder für sich Grund genug, den Haftpflichtschutz zu überprüfen und anzupassen. Lücken können teuer werden, denn ohne Versicherungsschutz muss der Betriebsleiter zahlen.