Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Fahrradverleih an Urlaubsgäste - alles bedacht?

Webcode: 01023841

Frau Meyer wurde oft von den Feriengästen gefragt, ob sie Fahrräder vermietet. Nun stellt sie ihren Gästen seit einiger Zeit vier Fahrräder zur Verfügung. Das Entgelt dafür ist im Mietpreis der Ferienwohnung enthalten. Es sind zwei schöne normale Fahrräder (Wert je ca. 1.000 €) und zwei Fahrräder mit elektronischer Tretunterstützung (Pedelac), meist als E-Bike bezeichnet, im Wert von je 3.000 €. Mittlerweile überlegt Frau Meyer, ob sie diese Entscheidung gut durchdacht hat. Was nicht alles passieren könnte? Wie kann man sich da absichern?

Fahrrad-Parkplatz
Fahrrad-ParkplatzLaDaemonia / pixabay.com
Die teuren E-Bikes oder auch die anderen Fahrräder könnten gestohlen werden
Präventiv ist auf jeden Fall eine Codierung der Fahrräder sinnvoll. Dabei handelt es sich um einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der auf der rechten Seite des Sattelrohres eingraviert wird. Er deklariert den Wohnort des Eigentümers. Dafür wird das Autokennzeichen, der Gemeindecode, eine fünfstellige Zahl für die Straße und drei Ziffern mit der Hausnummer graviert. Weiterhin folgen die Initialen des Eigentümers, sowie die Jahreszahl der Codierung. Neben der Gravierung gibt es für besondere Fahrräder (z.B. aus Carbon, oder mit für das Graviergerät schwer zugänglichen Bauformen) eine Klebecodierung. Vorgenommen wird die Codierung für ein kleines Entgelt durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Fahrradhändler und Polizei. Damit ein Dieb ein fremdes Fahrrad nicht auf sich kodieren lässt, bedarf es zur Codierung dem Kaufvertrag, oder einem anderen Eigentumsnachweis sowie dem eigenen Personalausweis.
An Hand des Codes erkennt die Polizei direkt den Eigentümer, ohne eine Datenbank zu Rate zu ziehen. Ein solcher Code hat eine sehr abschreckende Wirkung für Diebe. Der deutlich erschwerte Weiterverkauf und der geringere Verkaufserlös codierter Fahrräder zeigen Wirkung.                                                                                                                                                                                                          
Urlauber bei Fahrradausflug vor einem Hofcafe
Urlauber bei Fahrradausflug vor einem Hofcafe - © S. HoppeSabine Hoppe

Gegen Diebstahl versichern
Wird ein Fahrrad dennoch gestohlen, wie jährlich über 260.000 andere Fahrräder in Deutschland, ist dies ein herber Verlust. Laut polizeilicher Kriminalstatistik können nur knapp 10 % der Fahrraddiebstähle aufgeklärt werden.
Eigene, private Fahrräder lassen sich gegen Diebstahl in der Hausratversicherung mitversichern. Meist mit einer Höchstentschädigung von 1% der Versicherungssumme. Bei der Hausratversicherung der Familie Meyer mit einer Versicherungssumme von 100.000 € würde somit der Fahrraddiebstahl bis max. 1.000 € entschädigt werden. Damit wären die Fahrräder absolut nicht ausreichend abgesichert. Hierzu müssten in der Hausratversicherung Fahrräder bis zu mind. 3 % besser 8 % der Versicherungssumme versichert sein. Dies ließe sich in den meisten Fällen mit der Versicherung vereinbaren. Private Fahrräder lassen sich so gut gegen das Diebstahlrisiko absichern.
Im vorgestellten Fall wäre es wichtig, dass Frau Meyer ihrer Versicherung offen und schriftlich erklärt, dass sie die Räder auch ihren Feriengästen zur Verfügung stellt. Viele Versicherer werden dann die Versicherung der Fahrräder über die Hausratversicherung ablehnen. Wenn aber nicht, dann ist dieses oft die günstigste Absicherung.
Eine weitere Möglichkeit ist eine eigenständige Fahrradversicherung. Der Markt an Fahrradversicherungen ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. So kann ein E-Bike (Neupreis 3.000 €) schon für 35 € pro Jahr gegen das Diebstahlrisiko abgesichert werden. Bei einigen Versicherern lassen sich auch Verträge für gewerblich genutzte Fahrräder abschließen. Dort kostet der Diebstahlschutz für alle vier Fahrräder zusammen beispielsweise 350 € pro Jahr. Die Bedingungen bei Fahrradversicherungen sind strenger als die der Hausratversicherung. So muss das Fahrrad beim Diebstahl mit einem separaten, hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen gewesen sein und vom Feriengast muss eine Ausweiskopie vorliegen. Diese Dinge sind dem Feriengast zu erklären und einzufordern. 
Darüber hinaus können durch eine Fahrradversicherung weitere Risiken versichert werden. Beispielsweise Schäden am Fahrrad durch Unfall oder das Eindringen von Feuchtigkeit sind denkbar und gegen Mehrbeitrag versicherbar.

Ein Gast könnte einen schweren Unfall mit dem Fahrrad verursachen
Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug und bedarf damit keiner eigenen Haftpflichtversicherung. Verursacht der Urlaubsgast mit dem geliehenen Fahrrad einen Unfall und schädigt Dritte oder deren Eigentum, so ist seine eigene Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Für den Schaden kann der Eigentümer des Fahrrades nicht belangt werden. Auch nicht wenn der Feriengast, wie fast jeder fünfte deutsche Haushalt, keine Haftpflichtversicherung besitzt.
> Im Falle eines Unfalls muss der Ferienbetrieb nicht für den Schaden aufkommen, den der Gast verursacht.

Das Fahrrad könnte durch den Feriengast beschädigt werden
In der Regel haftet die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen. Die Haftpflichtversicherung des Gastes würde den Schaden somit nicht übernehmen.
Die Betriebshaftpflicht des Ferienhofes ist nicht zuständig. Sie ist nur für die Schäden zuständig, die die versicherten Personen (Betriebsleiterfamilie) oder der Betrieb einem Dritten zufügt. Nicht für Schäden die von anderen an den eigenen Sachen verursacht werden. Auch eine Fahrradversicherung gegen Diebstahl kommt nicht dafür auf. Diese Versicherung gibt es im privaten Bereich auch mit Reparaturschutz, ist aber bei gewerblicher Nutzung nur bei einzelnen Versicherern gegen nicht unerheblichen Mehrbeitrag möglich.
> Damit bleibt man in den meisten Fällen auf dem Schaden, den ein Feriengast an dem Fahrrad verursacht, sitzen.                                                                              
Ob Frau Meyer weiterhin den Feriengästen ihre vier Fahrräder zu Verfügung stellt, bleibt ihre eigene unternehmerische Entscheidung. Die Codierung der Fahrräder hat sie sofort durchgeführt. Ihr Fahrradhändler hat 15 € pro Fahrrad berechnet. Die Hausratversicherung hat die Diebstahlabsicherung leider abgelehnt. Jetzt hat sie sich drei Angebote von Fahrradversicherungen eingeholt und muss sich noch für eines entscheiden. Da dies weitere Kosten verursacht, überlegt sie doch eine Leihgebühr von ihren Gästen für die Fahrräder zu verlangen. Bei den Versicherern hat sie schon angegeben, dass es sich um gewerblich genutzte Fahrräder handelt.