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Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) kündigt für 2010 die Erfassung von Flora und Fauna sowie Biotop- und Lebensraumtypen in Teilen von Niedersachsen an.
Stand: 21.05.2010
Am 01.03.2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz als Vollregelung in Kraft getreten. Abweichende und ergänzende Regelungen enthält das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Dagegen gilt das bisherige Niedersächsische Naturschutzgesetz nicht mehr.
Stand: 12.05.2010
Wege- und Grabenränder, Feldraine und andere Restflächen haben häufig einen besonderen Wert für die Natur. Sie beherbergen oft eine große Vielfalt an Pflanzenarten, und sie sind Lebens- und Nahrungsraum für viele Tiere, darunter auch wertvolle Nützlinge. Sie fördern die Vielfalt und Eigenart der Landschaft, die das wesentliche Arbeitsumfeld des Landwirts darstellt. Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen sollten deshalb darauf abgestimmt sein, diese Natrschutzfunktionen der Saumbiotope zu erhalten.
Stand: 30.06.2010