Naturschutzgebiete und Landwirtschaft
In Niedersachsen sind 830 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 269.822 ha als Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Diese Größe entspricht 5,1 % der Landesfläche (alle Zahlen: Stand vom 31.12.2019).
Welche Auswirkungen und Bedeutung Naturschutzgebiete für Anwohnende und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung haben, soll der folgende Beitrag näher erläutern.
Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die ausgewiesen werden, wenn das Gebiet
- bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten beherbergt, deren Fortbestand durch die Sicherung ihrer Lebensräume gewährleistet werden soll,
- von Bedeutung aus wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Sicht ist oder
- aufgrund seiner Seltenheit oder besonderen Eigenart in diesem Zustand erhalten bleiben soll.
Die Verordnung eines Naturschutzgebietes umfasst den Verordnungstext und eine kartografische Darstellung des Gebietes. Sie muss nach §23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz durch die Festlegung konkreter Schutzziele sowie durch Verbote und Gebote sicherstellen, dass das Naturschutzgebiet weder zerstört, beschädigt, noch verändert wird.
Der Schutzzweck kann von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich bestimmt sein. Einige Bestimmungen wiederholen sich jedoch in den einzelnen Verordnungstexten.
So ist es in Naturschutzgebieten beispielsweise verboten
- öffentliche Wege zu verlassen
- Hunde frei laufen zu lassen
- Pflanzen und lebende Tiere zu entnehmen oder zu schädigen.
Kleinräumige Naturschutzgebiete sind häufig nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Im Allgemeinen sind jedoch folgende Maßnahmen im Naturschutzgebiet, teilweise mit Einschränkungen, freigestellt:
- die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd
- die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis
- die ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung.
Gemäß §25a Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnatuschutzgesetz ist innerhalb von Natur- sowie Landschaftsschutzgebieten, sofern diese Natura-2000-Gebiet sind, auf Dauergrünland die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten (Ausnahmen sind möglich). Außerdem ist innerhalb aller Naturschutzgebiete der Einsatz von Totalherbiziden untersagt.
Wo kann ich mich über Naturschutzgebiete in meiner Region informieren?
Die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises/ der jeweiligen kreisfreien Stadt und auch die Gemeinde, deren Gebiet betroffen ist, haben eine Ausfertigung der Verordnungstexte und Karten vorliegen.Jeder kann kostenlos diese Informationen einsehen.
Eine aktuelle Übersicht über die Naturschutzgebiete, zuständige Behörden und den Verordnungstext ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWKN) zu finden.
Kontakte
Nora Kretzschmar
Leiterin Fachbereich Klima, Natur- und Ressourcenschutz, Biodiversität
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