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Minijob zur Sicherung der Altersversorgung

Die zusätzliche Altersversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bei vielen Minijobbern ist das Arbeitsverhältnis langfristig angelegt. Vielfach ist es die Ehefrau, die einen 400-Euro-Job ausübt, damit die Haushaltskasse aufgebessert wird. Die gesetzliche Rente wird bei vielen Arbeitnehmern relativ niedrig ausfallen aufgrund des erzielten Einkommens, der Demographischen Entwicklung und der gesetzlichen Regelungen. Auch für s. g. Minijobber bieten sich interessante, staatliche geförderte Möglichkeiten, eine Altersversorgung aufzubauen.

Minijob
Bei einem Minijob (bis 400 Euro) hat der Arbeitgeber monatlich einen Pauschalbeitrag von 30 % an die Minijobzentrale der Knappschaft Bahn – See abzuführen. Dieses sind 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2 % Steuern. Ferner 0,88 % Lohnfortzahlungsversicherung. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, den Rentenversicherungsbeitrag von 15 auf 19,6 % aufzustocken. Diesen Beitrag in Höhe von 4,6 % trägt der Arbeitnehmer alleine. Hiefür hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Verzichtserklärung abzugeben.

Rentenansprüche aus einem Minijob
Bei einem Lohn von 400 Euro monatlich und einer Beschäftigung von einem Jahr errechnen sich Rentenansprüche ohne Beitragsaufstockung von ca. 3,10 Euro monatlich und eine Wartezeit (Anrechnungszeit) von 4 Monaten. Wird der Rentenversicherungsbeitrag im Rahmen einer Verzichtserklärung aufgestockt, werden Rentenansprüche von 4,06 Euro monatlich erworben. Die Wartezeit beträgt 12 Monate. Die aus diesem Beitrag resultierende Rente ist augenscheinlich relativ niedrig, bringt aber andere wichtige Vorteile. Mit der Aufstockung erzielt der Arbeitnehmer volle Ansprüche wie ein Rentenversicherungspflichtiger, z.B. Rente wegen Erwerbsminderung, Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, vorgezogene Altersrente usw. Ferner können Ansprüche geltend gemacht werden auf Riesterförderung nach der Riesterrente. Mit einem Eigenbeitrag von monatlich 5 Euro können 154 Euro Grundzulage und 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage beantragt werden. Als weiteres kann eine s. g. Minijobrente aufgebaut werden.

Minijobrente
Bei der Minijobrente vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mehrarbeit in Höhe einer festen Stundenzahl pro Monat (Zeit für Rente). Als Gegenleistung der Mehrarbeit zahlt der Arbeitgeber diesen Beitrag in eine Direktversicherung bzw. Pensionskasse ein. Bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2012 sind dies bis zu 224 € monatlich. Erhält der Arbeitnehmer monatlich 400 Euro und der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 100 Euro in die Pensionskasse, bleibt trotzdem der Status als geringfügig Beschäftigter erhalten. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Minijobrente problemlos übertragen werden. Die Minijobrente ist eine unverfallbare, pfändungs- und Hartz-IV-sichere Altersversorgung. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zur Minijobrente 100%  Betriebsausgaben.

Fazit
Voraussetzung für die Minijobrente ist, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet und auf Dauer angelegt ist. Ein Rechtsanspruch besteht nur, sofern der Arbeitnehmer auf seine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Auch Kleinverdiener im Rahmen der Gleitzone (400 – 800 Euro) können das Prinzip der Minijobrente in Anspruch nehmen. Es bleibt jedoch anzumerken, dass Betriebsrenten im Leistungsbezug steuerpflichtig und leistungspflichtig zur Kranken- Pflegeversicherung sind.


Kontakt:
Dirk Lüvolding
Arbeitnehmerberatung, Berufsbildung Landwirt
Telefon: 05439 9407-36
Telefax: 05439 9407-39
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Stand: 28.08.2012