Sicherheitstechnische Betreuung - denn sicher ist sicher
Die Sicherheitstechnische Betreuung ist für alle Betriebe, die einen Auszubildenden oder einen/mehrere Arbeitnehmer beschäftigen, vorgeschrieben.
Das Arbeitssicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift verpflichten Arbeitgeber, für die Sicherheit und die Gesundheit aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen. Für diese Aufgabe müssen sich die Arbeitgeber von Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten lassen.
Was wir für Sie tun:
Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt den Arbeitgeberbetrieben eine ausgebildete Fachkraft für die sicherheitstechnische Betreuung zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dieses Dienstleistungsangebot zum Wohle der Arbeitnehmer sowie zum Wohle des eigenen Betriebes zu nutzen.





