Förderung des Ökologischen Landbaus in Niedersachsen 2010
Kofinanziert durch die Europäische Gemeinschaft und die Bundesregierung wird vom Landwirtschaftsministerium in Hannover seit 1989 die Umstellung auf Ökologischen Landbau finanziell unterstützt. Die Förderung basiert auf Maßnahme C des Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltprogramms (NAU/BAU). Es wird die Umstellung wie auch die Beibehaltung auf Ökologischen Landbau gefördert.
Wesentliche Auflagen
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens im gesamten Betrieb, das den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des dazu gehörigen EG-Folgerechts in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
In einem wesentlichen Punkt unterscheidet sich die Richtlinie der NAU/BAU-Maßnahme C von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Die Fördermittel der Maßnahme C werden nur gewährt, wenn der Gesamtbetrieb umgestellt wird.
Verpflichtungszeitraum
Mit der Antragstellung verpflichtet sich der Betriebsleiter fünf Jahre entsprechend den Regeln des Ökolandbaus zu wirtschaften. Auf diesen Zeitraum bezieht sich auch der Bewilligungsbescheid. Für den Fall, dass vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit die ökologische Bewirtschaftung aufgegeben wird, sind, wenn keine besonderen Bedingungen vorliegen oder der künftige Bewirtschafter die Verpflichtung übernimmt, die gezahlten Prämien zurückzuzahlen.
Bewilligung
Alle Betriebe, die sich noch in der Entscheidungsphase befinden und unsicher sind, ob eine Umstellung für Sie in Frage kommt, können diesen Antrag schadlos bis zur Bewilligung – voraussichtlich bis 01.12.2010 – zurückziehen. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verpflichtungszeitraumes (bis zum 31.01.2011) ist der Betrieb verpflichtet einen Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle seiner Wahl abzuschließen. Es ist empfehlenswert, sich schon deutlich früher (z.B. direkt nach der NAU-C Antragstellung) mit einer Kontrollstelle in Verbindung zu setzen, um mit ihr den optimalen Umstellungsbeginn festzulegen.
Die Zuwendung für Flächen in Niedersachsen und Bremen beträgt im 1. und 2. Jahr:
- 262,-- € je ha Acker und Grünland
- 693,-- € je ha Gemüsebau
- 1.107,-- € je ha Dauer- u. Baumschulkulturen
Im 3. bis 5. Jahr der Verpflichtung sowie für Beibehalter betragen die Fördersätze:
- 137,-- € je ha Acker und Grünland
- 271,-- € je ha Gemüsebau
- 662,-- € je ha Dauer- u. Baumschulkulturen
Nach wie vor wird auch ein Kontrollkostenzuschuss gezahlt: 35,- €/ha, max. 530,- €/Betrieb.
Zu Dauerkulturen zählen: Kern-, Stein- und Beerenobst. Erdbeeren und Spargel sind keine Dauerkulturen. Sie sind den Gemüsekulturen gleichgestellt.
Zum Gemüsebau zählen die mit Erdbeeren, Spargel, Kohl-, Wurzel-, Frucht-, Zwiebel-, Knollen- und Blattgemüse, Hülsenfrüchten, Pilzen oder Küchenkräutern bebaute Flächen ohne Kartoffeln
Mindestförderbetrag bei Neuantrag: >500 €/Betrieb (Bagatellgrenze)
Mindestförderbetrag bei Erweiterungsantrag: >250 €/Betrieb (Bagatellgrenze)
Beachten Sie auch die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Agrarumweltmaßnahmen. Weitere Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb finden Sie unter Förderung
Wichtiges zur Antragsstellung
- Der Antragsszeitraum endet am 17. Mai 2010
- Der Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen ist jeweils Bestandteil des NAU/BAU-Antrages und muss somit auch bis zum 17.05.2010 (Ausschlussfrist!) eingereicht werden.
- Antragsannehmende Stellen: Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die Antragsformulare finden Sie am Ende dieses Beitrages!
Weitere Auskünfte erteilen der Fachbereich Ökologischer Landbau, oder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Außenstellen oder Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.
Informationen sind auch auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung erhältlich.




