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Förderung des Ökologischen Landbaus in Niedersachsen 2013

Kofinanziert durch die Europäische Gemeinschaft und die Bundesregierung wird vom Landwirtschaftsministerium in Hannover seit 1989 die Umstellung auf Ökologischen Landbau finanziell unterstützt. Die Förderung basiert auf Maßnahme C des Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltprogramms (NAU/BAU).

Die Maßnahme C wird 2013 mit neuen, höheren Fördersätzen angeboten. Hier wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens im gesamten Betrieb gefördert, das den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 entspricht. Die Förderhöhe ist bei der Einführung (im 1. und 2. Jahr) höher als bei der Beibehaltung der Maßnahme. Die Prämien wurden für die Antragsteller, die in 2013 eine neue Verpflichtung beantragen, angehoben. Wichtig: Die Fördersätze gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU- Kommission!

Wesentliche Auflagen

Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens im gesamten Betrieb, das den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des dazu gehörigen EG-Folgerechts in der jeweils geltenden Fassung entspricht. Das bedeutet, der Antragsteller verpflichtet sich, entsprechend den Richtlinien der EG-Verordnung 834/2007 zu wirtschaften. Diese regelt EU-weit den Produktionsprozess für Bioprodukte sowie deren Vermarktung und Bewerbung.

In einem wesentlichen Punkt unterscheidet sich die Richtlinie der NAU/BAU-Maßnahme C von der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Die Fördermittel der Maßnahme C werden nur gewährt, wenn der Gesamtbetrieb umgestellt wird.

Die Bioprämie wird zusätzlich zur Betriebsprämie gewährt. Nicht förderfähig sind aus der Erzeugung genommene Flächen. Klärungsbedarf besteht bei unentgeltlich überlassenen Flächen der öffentlichen Hand mit Nutzungsauflagen. Bevor für solche Flächen eine Förderung beantragt wird, sollte zweifelsfrei mit der Bewilligungsstelle geklärt worden sein, ob der Tatbestand der Doppelförderung ausgeschlossen werden kann.

Verpflichtungszeitraum

Mit der Antragstellung verpflichtet sich der Betriebsleiter fünf Jahre entsprechend den Regeln des Ökolandbaus zu wirtschaften. Auf diesen Zeitraum bezieht sich auch der Bewilligungsbescheid. Für den Fall, dass vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit die ökologische Bewirtschaftung aufgegeben wird, sind, wenn keine besonderen Bedingungen vorliegen oder der künftige Bewirtschafter die Verpflichtung übernimmt, die gezahlten Prämien zurückzuzahlen.

Bewilligung

Alle Betriebe, die sich noch in der Entscheidungsphase befinden und unsicher sind, ob eine Umstellung für Sie in Frage kommt, können diesen Antrag schadlos bis zur Bewilligung – voraussichtlich bis 01.12.2013 – zurückziehen. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verpflichtungszeitraumes (bis zum 31.01.2014) ist der Betrieb verpflichtet einen Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle seiner Wahl abzuschließen. Es ist empfehlenswert, sich schon deutlich früher (z.B. direkt nach der NAU-C Antragstellung) mit einer Kontrollstelle in Verbindung zu setzen, um mit ihr den optimalen Umstellungsbeginn festzulegen.

 

Die Zuwendung für Flächen in Niedersachsen und Bremen beträgt im 1. und 2. Jahr:

  • 320,-- € je ha Acker und Grünland
  • 900,-- € je ha Gemüsebau
  • 1.250,-- € je ha Dauer- u. Baumschulkulturen

 

Im 3. bis 5. Jahr der Verpflichtung sowie für Beibehalter betragen die Fördersätze:

  • 200,-- € je ha Acker und Grünland
  • 360,-- € je ha Gemüsebau
  • 750,-- € je ha Dauer- u. Baumschulkulturen

Nach wie vor wird auch ein Kontrollkostenzuschuss gezahlt: 35,- €/ha, max. 530,- €/Betrieb.

 

Zu Dauerkulturen zählen: Kern-, Stein- und Beerenobst. Erdbeeren und Spargel sind keine Dauerkulturen. Sie sind den Gemüsekulturen gleichgestellt.

Zum Gemüsebau zählen die mit Erdbeeren, Spargel, Kohl-, Wurzel-, Frucht-, Zwiebel-, Knollen- und Blattgemüse, Hülsenfrüchten, Pilzen oder Küchenkräutern bebaute Flächen ohne Kartoffeln.

Mindestförderbetrag bei Neuantrag: >500 €/Betrieb (Bagatellgrenze)            

Mindestförderbetrag bei Erweiterungsantrag: >250 €/Betrieb (Bagatellgrenze)

 

Beachten Sie auch die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Agrarumweltmaßnahmen. Weitere Fördermöglichkeiten, sowie alle Antragsunterlagen finden Sie unter Förderung.

 

Wichtiges zur Antragsstellung

  • Der Antragsszeitraum endet am 15. Mai 2013
  • Der Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen ist jeweils Bestandteil des NAU/BAU-Antrages und muss somit auch bis zum 15.05.2013 (Ausschlussfrist!) eingereicht werden.
  • Antragsannehmende Stellen: Bezirks- und Außenstellen der  Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Zur Klärung von Zweifelsfragen sollte frühzeitig der Kontakt zu einer der regionalen Dienststellen oder dem Fachbereich Ökologischer Landbau der Landwirtschaftskammer gesucht werden. Nicht alle Flächen sind förderfähig und nicht alle der in Niedersachsen angebotenen Programme sind miteinander kombinierbar.

Die Antragsformulare finden Sie am Ende dieses Beitrages!

 

Wichtig für Betriebe, die an NAU/BAU bereits teilnehmen:

In 2013 können Folgeanträge auf Einbeziehung neuer Flächen (Erweiterung bis max. 90% der bestehenden Verpflichtung) von Teilnehmern an der Maßnahme NAU C gestellt werden, wenn die Restlaufzeit der Verpflichtungen mindestens zwei Jahre beträgt (2014, 2015).

Bei einer Erweiterung von mehr als 90% der bestehenden Verpflichtung können Neuanträge auf neue fünfjährige Verpflichtung  für alte und neue Flächen gestellt werden. Hier spielt die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung keine Rolle.

 

Weitere Auskünfte erteilen der Fachbereich Ökologischer Landbau, oder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Außenstellen oder Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.

Informationen sind auch auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung erhältlich.

Haben Sie Interesse an einer Umstellungs-Beratung?  Dann nutzen Sie die derzeit kostenlose Beratung über die "Biooffensive"

 


Kontakt:
Kirsten Seidel
Beraterin Ökologischer Landbau
Telefon: 0511 3665-4294
Telefax: 0511 3665-994294
E-Mail:
Renate Ketzler
Geschäftsbüro
Telefon: 0511 3665-4492
Telefax: 0511 3665-4525
E-Mail:


Stand: 20.03.2013



PDF: 343/88176D5A-D1E0-5856-E2C566F8F456B10E.pdf - 35.45703125 KB   Anlage a 2013   - 35 KB  
PDF: 343/8817A79B-D7FB-02FC-1984EEBD299AC39C.pdf - 31.501953125 KB   Anlage b 2013   - 32 KB  
PDF: 343/88190354-A444-55D5-7E884E1897BE24D8.pdf - 47.806640625 KB   Anlage FM 130 (NAU C) 2013   - 48 KB  
PDF: 343/88167704-FDAB-1CC5-D797FEDAD992C75C.pdf - 76.8603515625 KB   Hauptantrag AUM 2013   - 77 KB  
PDF: 343/8817FC04-B2C4-EB59-81EE2EA90B76A712.pdf - 57.0166015625 KB   Kombinationstabelle ELER 2013   - 57 KB  
PDF: 343/88195589-DDB2-029E-9965E464E38F70FF.pdf - 1503.85351562 KB   Richtlinie NAU BAU 2011   - 1504 KB