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Bei aktiver Begrünung: Brachen sind bis zum 1. April zu bestellen!

Webcode: 01028319
Stand: 12.07.2022

Sollen im Rahmen der GAP bis 2022 Brachen sowie die Unterkategorien Feldrandstreifen, Pufferstreifen und Waldrandstreifen zur Schaffung von ökologischer Vorrangfläche aktiv begrünt werden, so hat dies bis zum 1. April zu erfolgen!

Blühstreifen
BlühstreifenNora Kretzschmar
Die Einsaat zur aktiven Begrünung, falls die Flächen nicht der Selbstbegrünung überlassen werden sollen, muss bis zum 1. April erfolgen, damit die Auflagen zur Beantragung als ökologische Vorrangfläche erfüllt werden.

Eine Ansaat ist ab dem 1. April nur nach vorherigem Antrag und mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung durch die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zulässig. Der Antrag mit lagegenauer Angabe des Schlages ist schriftlich zu begründen. Eine Ausnahme kann nur erteilt werden, soweit wichtige Belange des Naturschutzes oder Umweltschutzes der Gewährung einer Ausnahme nicht entgegenstehen. Sollte die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen, ist der späteste Ansaattermin der 15. Mai.
Sämtliche Bearbeitungen der Flächen, die als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden, sind im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni untersagt (CC-Vorschriften), (nach § 5 Abs. 5 der Agrarzahlungen-Verpflichtungen Verordnung).

Ausnahme: Für die Ansaat der Blühstreifen innerhalb des Agrarumweltprogrammes gilt eine Ausnahmeregelung. Dadurch ist ein Umbruch zur Pflege und zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen ein Umbruch im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni zulässig, wenn der Betriebsinhaber auf Antrag einer Verpflichtung zur Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühflächen im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen dieser Verpflichtung durch Neuansaat nachkommen muss (nach § 5 Abs. 1 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung).

Hinweis: Bei einjährigen Blühstreifen (BS 11 /BS 12) ist die Aussaat nach den Richtlinien zum 15. April 2015 vorzunehmen. Kann dieses nicht gewährleistet werden, ist auch hier ein Antrag auf Genehmigung zur verspäteten Aussaat der genannten Blühstreifen rechtzeitig zu stellen.


Weitere Informationen zur Umsetzung der neuen Agrarreform finden Sie in folgenden Artikeln: