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Forstliche Förderung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen bietet Waldbesitzern mit Beteiligung von Bund und EU finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Ziel der Förderung ist es, den niedersächsischen Privat-, Kommunal-, und Genossenschaftswald in die Lage zu versetzen, unter angemessenen Bedingungen zu wirtschaften, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern.


 

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Die Förderung beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität und der ökologischen wie ökonomischen Leistungsfähigkeit der Wälder.



Hierzu zählen

-die naturnahe Waldbewirtschaftung
-Waldumweltmaßnahmen
-Jungbestandspflege
-Waldschutzmaßnahmen

Des weiteren kann die Schaffung neuen Waldes durch Erstaufforstung und der forstwirtschaftliche Wegebau gefördert werden.



Bild: Forstwirtschaftlicher Wegebau


 

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)

Zur Überwindung der Strukturmängel (geringe Besitzgröße, Besitzzersplitterung) des niedersächsischen Privatwaldes, wird der Aufbau und die Entwicklung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse durch das Land Niedersachsen finanziell unterstützt.

Ausführlichere Beschreibungen der Fördermaßnahmen und die aktuellen Richtlinien sind als Dateien angefügt.
Weitere Informationen bietet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Homepage ML).


Kontakt:
Gerhard Otto
Kommissarischer Leiter 2.1.4 (Forstliche Förderung)
Telefon: 0511 3665-1134
Telefax: 0511 3665-1513
E-Mail:
Uwe Bohnhorst
Sachbearbeiter Forstliche Förderung
Telefon: 0511 3665-1362
Telefax: 0511 3665-1513
E-Mail:


Stand: 29.02.2012



PDF: 18/459E4885-AE48-009E-7784B5DCFE7BE3C4.pdf - 47.5166015625 KB   Übersicht Förderung der FWZ   - 48 KB  
PDF: 18/C859B1F7-D151-D89B-33E7870A994A2520.pdf - 16.564453125 KB   Regionalstellen 2.1.4   - 17 KB