Agrarförderung

Einzelbetriebliche Beratungsförderung (EB) - Spezielle Hinweise für Beratungsorganisationen

Webcode: 01030274
Stand: 15.06.2023

Veranstaltungen für Berater im Rahmen der Einzelbetrieblichen Beratungsförderung (EB).

Nach den einschlägigen EU-Vorgaben müssen Berater, die im Rahmen des Systems der landwirtschaftlichen Betriebsberatung tätig sind, angemessen qualifiziert sein und regelmäßig an spezifischen Weiterbildungen teilnehmen.

Dies bedeutet, dass der im Rahmen der einzelbetrieblichen Beratungsförderung anerkannte Berater mindestens einmal im Bewilligungszeitraum an einer anerkannten Veranstaltung teilzunehmen hat.

In der beigefügten "Aufstellung der anerkanntenVeranstaltungen" werden kontinuierlich die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen GB Förderung anerkannten Veranstaltungen veröffentlicht.

Diese Veranstaltungen stehen auch allen anderen interessierten Beratern zur Verfügung.

Die Weiterbildungen können als Präsenzveranstaltung in Form von Vortrag, Gruppenarbeit, Workshop, Erfahrungsaustausch oder Exkursion mit mindestens fünf Zeitstunden mit Fachbeiträgen/-arbeit angeboten werden oder als Online-Schulung mit mindestens vier Zeitstunden Fachbeiträge/-arbeit, die auch auf mehrere Termine aufgeteilt werden können. Dabei sollen die Termine in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.

Zur Beantragung solcher Veranstaltungen bitten wir die u.a. Checkliste zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zu verwenden. 

Organisationen, die im Rahmen der förderfähigen Beratungsthemen Veranstaltungen anbieten möchten, können sich an den u.a. Ansprechpartner wenden.