Agrarförderung

Wichtige Informationen zur länderübergreifenden grafischen Antragstellung Ihrer Flächen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg mit dem Programm ANDI 2024

Webcode: 01033095 Stand: 03.01.2024

Alle landwirtschaftlichen Flächen sind in dem Bundesland grafisch zu beantragen in dem diese Flächen liegen (Belegenheitsprinzip). Das bedeutet für Betriebe mit Flächen in mehreren Bundesländern, dass auch auf verschiedene Datensysteme für die Beantragung des Sammelantrages auf Agrarförderung zugegriffen werden muss.

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Dienststellenkarte der Landwirtschaftskammer NiedersachsenLWK Niedersachsen
Für Ihre Flächen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg steht Ihnen hierfür die grafische Antragssoftware des Landes Niedersachsen "ANDI" zur Verfügung (Übersicht alle Bundesländer).

Betriebssitzland: Das Bundesland, in dem ein Begünstigter in Form einer natürlichen Person durch das örtliche Finanzamt zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder juristischen Personen ist der Betriebssitz ausschlaggebend. Der Sammelantrag auf Agrarförderung wird regelmäßig bei der zuständigen Behörde im Betriebssitzland gestellt.

Belegenheitsland: Weitere Bundesländer, in denen ein Begünstigter nicht seinen Betriebssitz hat, jedoch landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet und diese Flächen im Sammelantrag beantragen will. Die grafische Erfassung der Flächen im Belegenheitsland ermöglicht einen korrekten Abgleich gegen das Referenzsystem des jeweiligen Belegenheitslandes, die korrekte Überprüfung der Überlappung gemeldeter Flächen mit Flächen anderer Begünstigter sowie die Prüfung von Lage und Größe der gemeldeten Flächen.




 

Das Wichtigste in Kürze

Was müssen Sie für die Erfassung Ihrer niedersächsischen Flächen sowie Ihrer Flächen aus den Bundesländern Bremen und Hamburg mit ANDI beachten?



 

1. Zuständigkeit

In Niedersachsen gibt es 10 Bewilligungsstellen (BWST). Für Sie ist die BWST zuständig, in deren Landkreis Ihre in Niedersachsen bewirtschafteten Flächen liegen.

Hier (und im Anhang) finden Sie die Zuordnung der Landkreise zu den jeweiligen Bewilligungsstellen

Landkreis Ammerland (BWST)
Landkreis Aurich (BWST)
Stadt Braunschweig (BWST)
Landkreis Celle (BWST)
Landkreis Cloppenburg (BWST)
Landkreis Cuxhaven (BWST)
Stadt Delmenhorst (BWST)
Landkreis Diepholz (BWST)
Stadt Emden (BWST)
Landkreis Emsland (BWST)
Landkreis Friesland (BWST)
Landkreis Gifhorn (BWST)
Landkreis Goslar (BWST)
Landkreis Göttingen (BWST)
Landkreis Grafschaft Bentheim (BWST)
Landkreis Hameln-Pyrmont (BWST)
Region Hannover (BWST)
Stadt Hannover (BWST)
Landkreis Harburg (BWST)
Landkreis Helmstedt (BWST)
Landkreis Heidekreis (BWST)
Landkreis Hildesheim (BWST)
Landkreis Holzminden (BWST)
Landkreis Leer (BWST)
Landkreis Lüchow-Dannenberg (BWST)
Landkreis Lüneburg (BWST)
Landkreis Nienburg (Weser) (BWST)
Landkreis Northeim (BWST)
Landkreis Oldenburg (BWST)
Stadt Oldenburg (BWST)
Landkreis Osnabrück (BWST)
Stadt Osnabrück (BWST)
Landkreis Osterholz (BWST)
Landkreis Peine (BWST)
Landkreis Rotenburg (Wümme) (BWST)
Stadt Salzgitter (BWST)
Landkreis Schaumburg (BWST)
Landkreis Stade (BWST)
Landkreis Uelzen (BWST)
Landkreis Vechta (BWST)
Landkreis Verden (BWST)
Landkreis Wesermarsch (BWST)
Stadt Wilhelmshaven (BWST)
Landkreis Wittmund (BWST)
Landkreis Wolfenbüttel (BWST)

Stadt Bremen (BWST)
Stadt Bremerhaven (BWST)
Stadt Hamburg (BWST)


Bewirtschaften Sie Flächen im Bundesland Bremen, ist immer die Bewilligungsstelle Bremervörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig. Bewirtschaften Sie Flächen im Bundesland Hamburg, ist immer die Bewilligungsstelle Uelzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig.

2. Kontaktdaten

Hier finden Sie eine Liste aller wichtigen Kontaktdaten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

3. Registrierung in Niedersachsen

Sollten Sie bereits im Vorjahr niedersächsische/bremische/Hamburger Flächen beantragt haben, ist bereits eine automatische Registrierung Ihrer Betriebsnummer Ihres Bundeslandes und eine Zuordnung zu einer Bewilligungsstelle in Niedersachsen erfolgt. Sie können ab Mitte März 2024 Ihre entsprechenden Flächen mit dem Programm ANDI 2024 melden. Die zuständige Bewilligungsstelle bei der der nach Antragstellung erzeugte Datenbegleitschein abgegeben werden muss, wird automatisch in den Datenbegleitschein eingedruckt.

Haben Sie im letzten Jahr noch keine niedersächsischen/bremischen/Hamburger Flächen beantragt, muss zunächst eine Registrierung Ihrer Betriebsnummer und eine Zuordnung zu einer der 10 Bewilligungsstellen in Niedersachsen erfolgen. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail mit dem Betreff „Anderes Bundesland“ und unter Angabe folgender Informationen:

  • Vollständiger Name des Betriebes
  • Vollständige Adressdaten des Betriebes
  • Betriebsnummer (ZID) Ihres Betriebes für Direktzahlungen
  • Landkreis in Niedersachsen in dem Ihre niedersächsischen Flächen liegen.
  • Ich/Wir möchte(n) ausschließlich Direktzahlungen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg beantragen (Ja/Nein)
  • Ich/Wir möchte(n) neben den Direktzahlungen auch für einen langfristigen Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und/oder den jährlichen EEA in Niedersachsen/Bremen/Hamburg beantragen (Ja/Nein)

Diese Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich in ANDI mit der Betriebsnummer Ihres Betriebssitzlandes anmelden können.
Sobald die Registrierung Ihrer Betriebsnummer in Niedersachsen erfolgt ist, erhalten Sie eine Rückmeldung aus Niedersachsen per E-Mail. Dieses wird in der Regel einige Tage dauern.

 

4. Antragstellung

Sofern Niedersachsen, Bremen oder Hamburg das Belegenheitsland Ihrer Flächen ist, müssen Sie diese Flächen über die Antragssoftware ANDI melden. Die in ihrem Betriebssitzland im  Vorjahr beantragten niedersächsischen/bremischen/Hamburger Flächen stehen Ihnen zum Start des ANDI - Verfahrens in alphanummerischer Form zur Verfügung und müssen dann u.a. durch Neueinzeichnung der Schlaggeometrien vervollständigt werden. Diese Flächen gelten erst als beantragt, wenn ein unterschriebener Datenbegleitschein bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Niedersachsen rechtzeitig bis zum 15.05. eines Jahres eingereicht wurde. Achtung: Dies ist kein gültiger Sammelantrag! Dieser muss in Ihrem Betriebssitzland gestellt werden.

ANDI 2024
ANDI 2024SLA Niedersachsen

Sollten Sie Änderungen zu den beantragten Flächen nach dem 15.05. eines Jahres einreichen, ist dieses ebenfalls über die entsprechende Software in Niedersachsen durchzuführen.

  • Beantragung ausschließlich von Direktzahlungen

Beantragen Sie ausschließlich Flächen für Direktzahlungen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg können Sie weiterhin Ihre eigene Betriebsnummer aus Ihrem Bundesland für die Antragstellung Ihrer Flächen mit dem Programm „ANDI 2024“ nutzen. Die Anmeldung im Programm erfolgt dann mit Ihrer Betriebsnummer (12-stellig) und Ihrer ZID-PIN (10-stellig).

  • Beantragung von Direktzahlungen und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Ausnahme: Beantragen Sie neben den Flächen für Direktzahlungen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg für alle bzw. einen Teil dieser Flächen auch Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Erschwernisausgleich oder den erweiterten Erschwernisausgleich (EEA), können Sie nicht Ihre eigene Betriebsnummer aus Ihrem Bundesland für die Antragstellung Ihrer Flächen mit dem Programm „ANDI 2024“ nutzen. In diesem Fall müssen Sie zwingend eine zusätzliche Betriebsnummer für die Antragstellung in Niedersachsen beantragen. Hintergrund ist, dass die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen auch durch das Bundesland Niedersachsen gezahlt werden.

Eine neue niedersächsische Betriebsnummer können Sie mit einem Registriernummernantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragen. Sobald die niedersächsische Betriebsnummer durch die HIT/ZID vergeben wurden, wird Ihnen diese durch die BWST mitgeteilt.

Sollten Sie bereits in den vergangenen Jahren Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Niedersachsen beantragt haben, ist Ihnen die niedersächsische Betriebsnummer bekannt (12- stellig mit 03 als Ländercode).

 

5. Wie kommen die Niedersächsischen Flächen aus dem Belegenheitsland in meinem Sammelantrag in mein Bundesland

Niedersachsen prüft nach der Antragstellung (15.05. eines Jahres) alle beantragten Geometrien auf Plausibilität und Überlappung. Sofern alle Prüfungen abgeschlossen sind, werden die entsprechenden Flächen an das Betriebssitzland über die ZID übermittelt.

 

6. Hilfe und Beratung bei der Antragstellung mit ANDI

Sollten Sie eine persönliche Hilfestellung bei der geobasierten Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an eine mit dem Thema vertraute Beratungsorganisation.

Bei technischen Problemen erhalten Sie auf dieser Seite Hilfestellung.