Agrarförderung

Förderung der Bienenhaltung

Webcode: 01008263 Stand: 01.08.2023

Aktueller Hinweis für Antragstellerinnen und Antragsteller der Neueinrichtung von Bienenständen: Die neuen Formulare stehen zum Download bereit!

Aktuelle Hinweise für Imkerorganisationen, Stand 01.08.2023:
Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung ist veröffentlicht. Mit Überarbeitung dieser Richtlinie sind sämtliche Formulare umgestaltet worden.

Wichtigste Änderungen:
Das Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss nicht mehr an uns zurückgesandt werden. Es steht als Download zur Verfügung und muss von Ihnen zur Kenntnis genommen werden.

Schulungen: Die Bemessungsgrundlage hat sich von 4 € auf 5 € je Unterrichtseinheit (45 Min) und Teilnehmer erhöht.

Beratungshilfsmittel: 50% der Ausgaben bis zur Höchstgrenze von 250 € (bzw. 1.000 € bei anerkannten Lehrbienenständen). Eine Vollfinanzierung bis zur genannten Höchstgrenze ist nur bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit möglich.

Wachsanalysen: Erhöhung der Zuwendung von 25 € auf jetzt 50 € je Untersuchung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Heidehonig in frisch gebauter Wabe
Heidehonig in frisch gebauter WabeKaren Lau
Das Land Niedersachsen und die Freien Hansestädte Bremen und Hamburg stellen unter teilweise finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften aus dem Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGLF) Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung zur Verfügung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
 

 



Gefördert werden Imkerinnen und Imker:
Bei der Neueinrichtung von Bienenständen werden Imkerinnen und Imker direkt gefördert. Diese stellen ihren Antrag auf Neueinrichtung, je nach Wohnort, über einen der zwei Imker-Landesverbände. Eine Verbandsmitgliedschaft ist dafür nicht Voraussetzung. Ausführliche Hinweise zu dieser Förderung entnehmen Sie bitte den Hinweisen in dem Antrag.

  • Neueinrichtungen von Bienenständen („Jungimkerinnen- und Jungimkerförderung“)


Gefördert werden niedersächsische, bremische und hamburgische Imkerorganisationen:
Antragsteller können sein: Imkervereine, Kreisimkervereine, Zuchtorganisationen und Landesverbände. Die anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker in Theorie und Praxis wird auf vielfältige Weise finanziell unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt ist u. a. die Verbesserung der Honigqualität. Bitte richten Sie Ihre Anträge direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachen.

  • Aus- und Fortbildungsangebote (Schulungen) für Imkerinnen und Imker
  • Beratungs- und Lehrmaterialien, die im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung der Imkerinnen und Imker benötigt werden
  • Honiganalysen (Physikalisch-chemische sowie botanische Herkunftsanalysen, sog. Futterkranzproben auf AFB-Keime)
  • Wachsanalysen auf Rückstände von Varroabehandlungsmittel
  • Leistungsprüfungen in der Honigbienenzucht


Bitte beachten Sie: Als Imkerorganisation reichen Sie einmalig mit jedem ersten Antrag eines Förderjahres (01.08. - 30.07.) und gegebenenfalls bei Änderungen, das Stammdatenblatt und die Erklärungen des Antragstellers neu ein. Das Blatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nehmen Sie bitte nur noch zur Kenntnis – es muss nicht mehr miteingereicht werden!

Antragsformulare stehen als PDF-Datei zum Download bereit. Sämtliche Formulare bitte grundsätzlich mit Originalunterschrift einreichen.