BV3 Zusatzförderung Wasserschutz, Nachweis der 80 kg N-Grenze
Öko-Betriebe, die an der Agrarumweltmaßnahme BV3 Zusatzförderung Wasserschutz des NiB-AUM-Programms teilnehmen, sind verpflichtet, das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und tierischer Herkunft auf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar des Betriebes nicht zu überschreiten.
Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle zu bescheinigen und die Bescheinigung von dem Antragsteller bis zum 1. Dezember der Bewilligungsstelle vorzulegen.
Ein Muster der Bescheinung finden Sie unter dem Beitrag.
Die BV3-Betriebe sollten ihre Kontrollstellen frühzeitig darüber informieren.
Für Flächen in diesen Betrieben, auf denen Leguminosen oder Leguminosengemenge angebaut werden, und für Dauergrünlandflächen sind förderspezifische Aufzeichnungen nach vorgegebenem Muster zu führen. Das Muster finden Sie unter dem Beitrag.
Kartierung von Kennarten auf Grünlandflächen, die für ÖR5 bzw. GN5 beantragt sind
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Der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 22.05.2023 festgesetzt.
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