Auf einen oder mehrere Betriebszweige setzen?
Landwirtschaftliche Betriebe haben sich oft über Generationen entwickelt. Der Trend ging dabei in den letzten Jahrzehnten zu einer Spezialisierung. Wachstum in größere Einheiten – meist in nur einem Produktionsbereich – wurde begleitet von der Aufgabe anderer Bereiche.
Stärker schwankende Wirtschaftsergebnisse der einzelnen Produktionsrichtungen führen nun wieder vermehrt zum Aus- oder Aufbau zusätzlicher Betriebszweige. Dies gilt besonders für die erneuerbaren Energien sowie die Hähnchenmast und Legehennenhaltung.
Landwirte, die auf nur ein Standbein setzen, geraten zukünftig in Krisenzeiten schnell in finanzielle Engpässe. Auf der Basis bisheriger Betriebsergebnisse planen die Berater der Landwirtschaftskammer im Vorfeld die Finanzlage. Kann der Betrieb bisher Engpässe durchhalten, ist der Ausbau der aktuell erfolgreich geführten Betriebszweige meist sinnvoll. Häufig wird die Expansion allerdings durch zum Beispiel fehlende Vieheinheiten, Baugenehmigungen oder geeignete Mitarbeiter erschwert.
Der Aufbau eines zusätzlichen betrieblichen Standbeines wird häufig dann gewählt, wenn in den bestehenden Betriebszweigen weder quantitatives, also durch größere Einheiten, noch qualitatives Wachstum, also durch höheren Umsatz bzw. Gewinn, möglich ist. Aufgrund von Flächenknappheit, vermehrt aber auch durch die zu erwartende höhere Arbeitsbelastung haben sich viele Betriebsleiter in den letzten Jahren für ein Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, entschieden. Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2009 sorgte für einen Schub bei den Biogasanlagen. Eine solche Investition wirkt sich meist positiv auf die Zahlungsfähigkeit des Betriebes aus, insbesondere wenn sie unabhängig von den landwirtschaftlichen Märkten ist. Sie kann die Ergebnisschwankungen aus den andern Betriebszweigen zu einem Teil glätten und so die finanzielle Lage stabilisieren.
Die Entscheidung im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung des Betriebs ist immer einzelfallbezogen und sollte mit der ganzen Unternehmerfamilie abgestimmt werden. Hier sind die Berater der Landwirtschaftskammer gefragt, mit notwendigen Planungsunterlagen zur Entscheidungsfindung beizutragen.

