Förderung und Ausbildung für Bewerber/innen mit Hochschulabschluss
Sie suchen einen anspruchsvollen und vielfältigen Job in einem zukunftsorientierten landwirtschaftlichen Netzwerk? Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet interessante und vielfältige Förderungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Studenten/innen und Absolventen/innen der agrarwissenschaftlichen Hochschulen und für Bewerber/innen vergleichbarer oder gleichwertiger Fachrichtungen an.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Niedersachsen und mit über 2.000 Mitarbeitern ein bedeutender Arbeitgeber im Land. Unter dem Slogan „Wir qualifizieren, beraten und fördern“ deckt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit den ihr hoheitlich übertragenen Aufgaben, den vielfältigen Beratungsangeboten und vielen anderen Aufgaben alle relevanten Problem- und Fragestellungen der heutigen Landwirtschaft ab.
Diese Aufgabenvielfalt und -komplexität stellt hohe Anforderungen an unsere zukünftigen Mitarbeiter. Deshalb bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen interessante und vielfältige Förderungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Studenten/innen und Absolventen/innen der agrarwissenschaftlichen Hochschulen und für Bewerber/innen vergleichbarer oder gleichwertiger Fachrichtungen an.
Die konsequente Vorbereitung und Begleitung von Bewerber/innen auf eine spätere Beratertätigkeit in der landwirtschaftlichen Selbstverwaltung beginnt mit der Vergabe von Studienstipendien an Studenten der niedersächsischen Hochschulen der Agrarwissenschaften, Gartenbauwissenschaften und Ökotrophologie und wird über Praktika und Traineeangebote bis hin zu einer Beraterausbildung für Absolventen der Fachhochschulen und Universitäten fortgesetzt.
Im Einzelnen gibt es die folgenden Förderungs- und Ausbildungsangebote:
Studienstipendien
Mit dem Studienstipendium spricht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gezielt Bewerber/innen für Bewerber/innen der niedersächsischen Hochschulen für Agrarwissenschaften, Gartenbauwissenschaften und Ökotrophologie im Grund- und Hauptstudium an und würdigt überdurchschnittliche Studienleistungen.
Das Studienstipendium ist verbunden mit der Möglichkeit für eine Praxisphase in verschiedenen Einrichtungen der Landwirtschaftskammer. Während der Praxisphase wird ein individueller Ausbildungsplan für jede/n Stipendiatin/en erstellt, der die Möglichkeit zur Teilnahme an der praktischen Beratung unserer landwirtschaftlichen Betriebe beinhaltet. Näheres finden Sie im Merkblatt über das Studienstipendium (Stipendienordnung) und in dem Artikel Stipendien und Praktika - Studienbegleitende und berufsbezogene Förderung des akademischen Nachwuchses in der Landwirtschaft.
Traineeausbildung
Die Traineeausbildung richtet sich an Bewerber/innen mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss mit einschlägiger Fachrichtung und bietet über eine Traineezeit von einem Jahr, verbunden mit einer monatlichen Vergütung, in verschiedenen Ausbildungsphasen eine spezialisierte Ausbildung für eine spätere Tätigkeit als Unternehmensberater in verschiedenen Fachrichtungen (betriebswirtschaftliche Beratung, Produktion, Energieberatung o. ä.). Der Unternehmensberater ist der persönliche Ansprechpartner für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und ist damit zugleich Bindeglied zwischen dem Landwirt und den einzelnen Fachberatern der Landwirtschaftkammer Niedersachsen.
Die Traineeausbildung wird in jedem Herbst für regelmäßig mindestens zwei Traineestellen mit dem Ziel einer Einstellung zum 01.04. jeden Jahres ausgeschrieben. Im Einzelfall kann ein abweichender Einstellungstermin in Betracht kommen. Nähere Informationen über die Schwerpunkte der Ausbildung und Ausbildungsgang können dem Musterausbildungsplan entnommen werden.
Anwärterausbildung
Der Studienabschluss in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung (Betriebswirtschaft, Tierproduktion, Pflanzenproduktion, ländliche Entwicklung) bzw. ein abgeschlossenes Studium der Ökotrophologie oder des Gartenbaus sowie vergleichbare bzw. gleichwertige Abschlüsse an einer Fachhochschule sind Voraussetzung für die Aufnahme in eine 18-monatige Anwärterausbildung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Die Ausbildung findet in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis mit Zahlung einer Ausbildungsvergütung in verschiedenen Ausbildungsphasen bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer statt. Die Ausbildung soll mit einer längeren Ausbildungsphase an einer Außendienststelle der Landwirtschaftskammer sowie weiteren Ausbildungsphasen in der Kammerzentrale, einem Verwaltungslehrgang und einem Abschnitt in der kommunalen Verwaltung praxisbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Beratertätigkeit vermitteln. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung einer praxisbezogenen Beraterqualifikation. Die Ausbildung wird u. a. mit zwei Fachklausuren und einer Praxisprüfung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb abgeschlossen.
Die Anwärterausbildung kommt für Bewerber/innen mit einem Universitätsabschluss bzw. einer Masterqualifikation nicht in Betracht, weil für diese Qualifikation die Referendarausbildung vorgesehen ist (siehe unten).
Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Musterausbildungsplan sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des gehobenen landwirtschaftlich-technischen und des gehobenen ländlich-hauswirtschaftlichen Dienstes.
Referendarausbildung
Das Angebot für eine Referendarausbildung richtet sich an Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Universitätsausbildung bzw. einer Masterqualifikation in den verschiedenen Fachrichtungen der Agrarwissenschaften, der Gartenbauwissenschaften, der Ernährungs- und Haushaltswissenschaften oder einer gleichwertigen/vergleichbaren Studienrichtung und zielt auf spätere Führungspositionen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ab.
Ähnlich wie bei der Anwärterausbildung findet die Ausbildung in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis mit Zahlung einer Ausbildungsvergütung statt und dauert 24 Monate. Die Ausbildung ist in verschiedene Pflichtstationen, Wahlpflichtstationen und Wahlstationen gegliedert, wie z. B. ein längerer Ausbildungsabschnitt an einer Außendienststelle der Landwirtschaftskammer, ein fachrichtungsbezogener Ausbildungsabschnitt in der Kammerzentrale bzw. in der für die gewählte Fachrichtung zuständigen Organisationseinheit der Hauptverwaltung, ein externer Verwaltungslehrgang sowie ein Lehrgang für Nachwuchsführungskräfte und ein betriebswirtschaftliches Vertiefungsseminar.
In den Wahlstationen können die Referendare/innen unter vielseitigen Ausbildungsmöglichkeiten wie z. B. Fachbehörden des Bundes und der Länder, Auslandsstationen, Stationen in Wirtschaftsunternehmen und ähnlichen Möglichkeiten wählen.
Im Verlaufe der Ausbildung werden nach den entsprechenden Ausbildungsabschnitten zwei Fachklausuren geschrieben und es finden eine Praxisprüfung (z. B. Betriebsbeurteilung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Konzeption einer Fachveranstaltung) sowie eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss bei dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung statt.
Nähere Informationen können dem Musterausbildungsplan sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren landwirtschaftlichen Dienst entnommen werden.






