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Klauenbäder ? Einsatz im landwirtschaftlichem Betrieb

Klauenbäder im Einsatz für landwirtschaftliche Nutztiere wurden in den letzten Jahren viel und kontrovers diskutiert. Für die tierhaltenden Betriebe ist es wichtig, dass es durch korrekte Informationen eine Rechtssicherheit für das Handeln vor Ort im Stall beim praktischen Einsatz von Klauenbädern gibt.

Klauenbad
Die Mitglieder des Ausschusses für Klauenpflege und Klauenhygiene der DLG in Frankfurt haben sich ausführlich mit dieser Fragestellung befasst. Auf der Eurotier 2008 in Hannover wurde das Thema Klauenbäder im Einsatz sehr viel beachtet und stand bei vielen Foren und Diskussionsrunden immer wieder im Mittelpunkt. Im April 2009 hat der Ausschuss für Klauenpflege und Klauenhygiene der DLG unter Vorsitz von Dr. Dietrich Landmann zusammen mit Fachreferenten das Thema intensiv bearbeitet und die Grundlagen für ein Merkblatt abgesteckt. Frau Dr. Kleiminger vom LAVES in Oldenburg hat das Merkblatt „Klauenbäder“ unter Berücksichtigung der derzeit rechtlichen Vorgaben ausgearbeitet (Stand Juli 2009). An der LVA Echem der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird das Merkblatt über Klauenbäder begrüßt. Der Einsatz bei den Ausbildungs- und Weiterbildungskursen ist dringend notwendig. Landwirte und Klauenpfleger sind auf klare, verständliche und korrekte Aussagen angewiesen. Die Grundgedanken der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie ökonomische Aspekte müssen in der Tierproduktion stets beachtet werden.

Das Merkblatt können Sie als pdf-Datei selbst in der Anlage abrufen.


Kontakt:
Dr. Dietrich Landmann
Leiter LVA Echem
Telefon: 04139 698-0
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:
Dr. Elke Kleiminger
Nds. Landesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Telefon: 0441 57026-240
Telefax: 0441 57026-179
E-Mail:


Stand: 22.01.2010



PDF: 420/B4C368C7-237D-EEBF-5E45B70C63811694.pdf - 47.291015625 KB   DLG Leitfaden Klauenbäder   - 47 KB