Sachkundenachweis Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel
Nach der Tierschutz-Schlachtverordnung darf u.a. Geflügel im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit nur derjenige schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, der im Besitz einer gültigen Sachkundebescheinigung ist. Nachstehende Themen wie das Betreuen, Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten von Tieren erhalten dabei besondere Bedeutung. Die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkunde) stehen im Mittelpunkt des Lehrganges und sind die Grundlage des ordnungsgemäßen Handelns.
Themen:
- Betreuung der Tiere (Anatomie, Physiologie, Haltung und Verhalten, häufigste Krankheiten)
- Rechtliche Grundlagen (Tierschutzrecht, Fleischhygienerecht)
- Schlachten und Verarbeiten des Schlachtkörpers (Betäuben und Entbluten, Bearbeitung des Schlachtkörpers, Hygiene, Unfallverhütung)
Die Ausbildung umfasst 15 Stunden theoretischen Unterricht sowie praktische Unterweisungen und wird nach erfolgreicher Teilnahme mit einem Sachkundenachweis beendet.
Hinweis:
Alle Prüfungsteile (mündlich, schriftlich und praktisch) werden in deutscher Sprache abgehalten. Die gesamte Ausbildung findet in der LVA Echem statt.
Zielgruppe:
Direktvermarkter und Tierhalter von Geflügel
Termin:
28.10.2010 ab 12.00 Uhr bis 29.10.2010 ca. 16.00 Uhr
Ort:
LVA Echem, Zur Bleeke 6, 21379 Echem
Kosten:
261 Euro. Hierin enthalten sind Lehrgangsgebühren, Lehrgangsunterlagen, Übernachtung im DZ, Verpflegung und Prüfungsgebühren.
Anmeldeschluss:
Eine Woche vor Lehrgangsbeginn
Mindest-/Höchstteilnehmerzahl:
12/20
Mitzubringen:
Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel) sowie ein gültiger Personalausweis und Schreibutensilien





