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Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und Rindern

Für den Erwerb und den Einsatz von Büchsen für das Schießen von Gatterwild als auch von Geräten zur Immobilisation muss eine spezielle Sachkundeprüfung abgelegt werden, da die hierfür verwendeten Waffen dem Waffengesetz unterliegen. Dies trifft für Nicht-Jagdscheininhaber ebenso wie für Jagdscheininhaber zu, da Gehege als befriedete Bezirke gelten und es sich beim Schießen/ Immobilisieren nicht um befugte Jagdausübung handelt. Für das Immobilisieren durch Nichttierärzte ist darüber hinaus eine spezielle Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz erforderlich, die nur nach Ablegen einer entsprechenden Sachkundeprüfung erteilt wird.

Dieser Sachkundelehrgang bereitet auf  alle Prüfungen ausführlich vor und schließt mit einer bundesweit anerkannten Prüfung nach dem Waffengesetz, nach der Tierschutzschlacht-VO und nach § 5 Tierschutzgesetz ab. Für die Ausbildung stehen Herr Prof. Dr. Pohlmeyer und weitere Fachleute zur Verfügung.

Folgende Prüfungen können Sie ablegen:

  1. Das Ablegen einer Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Munitionserwerbsscheines nach § 7 Waffengesetz für Repetiergewehre (für den Kugelschuss).
  2. Das Ablegen einer Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Munitionserwerbsscheines nach § 7 Waffengesetz für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte für das Immobilisieren.
  3. Die Erlangung der Sachkunde nach § 4 Tierschutz-SchlachtVO für das Betäuben und Töten von Gatterwild per Kugel- und Bolzenschuss.
  4. Die Erlangung der Sachkunde nach § 4 Tierschutz-SchlachtVO für das Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen per Kugelschuss, die ganzjährig im Freien gehalten werden.
  5. Die Erlangung der Sachkunde nach § 5 Tierschutzgesetz (nur die Ausnahmegenehmigung für das Immobilisieren durch Nichttierärzte).

Falls Sie bereits eine Waffensachkundeprüfung absolviert haben, so bitten wir vorab um Übersendung des Prüfungszeugnisses, damit wir abklären können, welche Prüfungen noch abgelegt werden müssen. Ein eventuell vorhandener Jagdschein muss erst zum Lehrgang mitgebracht werden.

Termine:
siehe Veranstaltungen

Kosten:
siehe Anmeldeformular unter Veranstaltungen

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung. Berücksichtigung findet der zeitliche Eingang. Das Anmeldeformular mit den zur Auswahl stehenden Modulen und jeweiligen Kosten finden Sie unter der Rubrik "Veranstaltungen" bzw. unten.

Mindest-/ Höchstteilnehmerzahl: 20/30

Da der prüfungsrelevante Lehrgangsstoff recht umfangreich ist, übersenden wir Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn einen Auszug aus der Lehrgangsmappe. So bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich daheim schon etwas auf die Prüfungen vorzubereiten.

Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen zum Lehrgang behalten wir uns das Recht vor, 55 % des Gesamtrechnungsbetrages einzubehalten.


Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass von der zuständigen Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und einer Ausnahmegenehmigung für die Immobilisation neben den Sachkundebescheinigungen, die Sie bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen von uns erhalten, immer auch ein Bedürfnisnachweis verlangt wird.



Kontakt:
Martina Wojahn
Geschäftsführerin
Telefon: 04139 698-111
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:
Gunna Mohr
Verwaltung, Vorzimmer
Telefon: 04139 698-109
Telefax: 04139 698-100
E-Mail:


Stand: 05.01.2012