Sachkunde Betäuben und Töten landwirtschaftlicher Nutztiere (Rind, Schwein, Schaf und Ziege)
Das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutz-SchlachtVO besagen, dass auch für einen Teil der Landwirte der Nachweis der Sachkunde für das Betäuben und Töten landwirtschaftlicher Nutztiere notwendig ist.
In enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Abteilung Tierschutz - und dem Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi) werden Lehrgänge und Prüfungen zum Erwerb der Sachkunde für die einzelnen Tierarten (Rind, Schwein, Schaf und Ziege) an der LVA Echem angeboten.
Themen
- Tierschutzaspekte
- Lebensfunktionen der Tiere
- Anatomie und Physiologie
- Umgang mit Geräten zum Betäuben und Töten
- Unfallverhütungsmaßnahmen
- Umgang mit dem Tier
- Nottöten landwirtschaftlicher Nutztiere
- sicheres Betäuben und Töten
- Rechtsgrundlagen (Tierschutzgesetz, Tierschutz-SchlachtVO)
- Mentale Aspekte
Neben den theoretischen Grundlagen ist eine umfangreiche praktische Ausbildung an den Geräten zum Betäuben und Töten und zum sachkundigen Umgang mit dem Tier beim Betäuben und Töten vorgesehen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Prüfung des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils gemäß § 4 Tierschutz-SchlachtVO vom Veterinäramt Lüneburg. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrer für Sie zuständigen Veterinärbehörde vor und erhalten daraufhin den Sachkundenachweis.
Zielgruppe:
Landwirtschaftliche Tierhalter mit guten Kenntnissen im Umgang mit dem Tier, die gewerbsmäßig Schlachtungen durchführen (Direktvermarkter) oder regelmäßig für andere Tierhalter töten.
Alle Prüfungsteile (mündlich, schriftlich und praktisch) werden in deutscher Sprache abgehalten.
Termin:
09./10.November 2010
Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn
Kosten:
375,50 Euro
Hierin enthalten sind Lehrgangsgebühren, Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühr, Verpflegung und Unterkunft im DZ.
Sonstiges:
Mindest-/Höchstteilnehmerzahl: 12/ 20
Mitzubringen sind Arbeitskleidung (ev. Schürze) und Gummistiefel sowie ein gültiger Personalausweis/ Reisepass und Schreibzeug.




