Bakterienquarantäneuntersuchung der Kartoffel auf Ringfäule und Schleimkrankheit
Nachweis von Bakterienringfäule (Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus) und Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) an Kartoffeln: Bei Vorliegen einer Infektion mit den obengenannten Erregern sind Quarantänemaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben.
Die akkreditierten Laboratorien für Bakteriologie und PCR-Diagnostik im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen führen Untersuchungen zum Nachweis von Ringfäule und Schleimkrankheit an Kartoffeln durch.
Kartoffelknollen werden durch Entnahme von kleinen Gewebestückchen auf das Vorliegen von Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus (Cms) und Ralstonia solanacearum (Rs).
Abbildung 1 Starker Ringfäulebefall an einer Kartoffel
Was ist bei der Einsendung zu beachten?
Es werden 220 Knollen in einem Netzsack mit Einleger an das Pflanzenschutzamt geschickt.
Außen an dem Sack wird ein Etikett befestigt. Einleger und Etikett sind beschriftet mit
- Kartoffelsorte und
- vollständiger Adresse des Einsenders.
Der Einsendung sollte bitte das Einsendeformular beigelegt werden.
Die Sendung geht an
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt
Sachgebiet 3.7.6 Bakteriologie
Wunstorfer Landstrasse 9
30453 Hannover
Wie wird die Probe untersucht?
Den Kartoffelknollen werden kleine Gewebstückchen entnommen, die nach Aufarbeitung im indirekten Immunofluoreszenztest (IFT) oder in der Polymerase Chain Reaction (PCR) untersucht werden.
| Erkrankung | Erreger | Methode | Akkreditierung |
| Ringfäule | Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus | IFT, PCR | ja |
| Schleimkrankheit | Ralstonia solanacearum | IFT,PCR | ja |
Im indirekten Immunofluoreszenztest stellen sich die Bakterien auf dem Objektträger unter dem Mikroskop als fluoreszierende Stäbchen dar.
Abbildung 2 Fluoreszierende Ringfäule-Bakterien bei positivem Befund im indirekten
Immunofluoreszenztest
Wann ist die Untersuchung abgeschlossen?
Die Untersuchung dauert zwischen 3 - 7 Tagen. Nach Gebührenordnung des Landes für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird eine Gebühr von 96,- € erhoben. Das Ergebnis wird direkt an den Einsender verschickt.
Was geschieht, wenn das Ergebnis der Probe positiv ist?
Da es sich bei den Erregern der Bakterienringfäule (Cms) und der Schleimkrankheit (Rs) um Quarantäne-Schadorganismen handelt, erfolgt bei einem positiven Befund eine amtliche Sanierungsmaßnahme im Betrieb. Diese richtet sich nach der aktuellen Fassung der Kartoffelschutzverordnung.
Sollte der Einsender nicht in Niedersachsen wohnen, erfolgt eine Benachrichtigung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Zur Einsendung verwenden Sie bitte das beiliegende Formular, das Sie herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen können.






