Die Nutzung von Güllefeststoffen als Einstreu in der Rinderhaltung ist nicht erlaubt
Über die Verwendung von Güllefeststoffen als Einstreu in der Rinderhaltung wird seit geraumer Zeit viel diskutiert. Immer mehr Milchviehbetriebe investieren in eine Gülleseparation, um überschüssige organische Nährstoffe für die Abgabe transportwürdiger zu gestalten oder um den energetischen Wert der Gülle für die Nutzung in Biogasanlagen zu verdichten.
Da die Investition in eine Gülleseparation nicht gerade kostengünstig ist, lohnt diese sich umso mehr, desto höher die Zusatznutzen sind. Ein Zusatznutzen wird darin gesehen, dass die Güllefeststoffe auch als Einstreumaterial („Bio- oder Green Bedding“) genutzt werden, um so die Kosten für den Einkauf von Stroh, Sägespänen, Kalk usw. zu reduzieren. Einerseits wird aus der Praxis überwiegend positiv über die Erfahrungen mit dieser Einstreuvariante berichtet. Andererseits ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese aus Sicht der Veterinärbehörden nicht rechtskonform und damit nicht erlaubt ist!
Weitere Informationen können der angehängten pdf-Datei entnommen werden.
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Dirk Albers
Fachreferent Rinderzucht und Rinderhaltung
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