Beantragung einer Ausnahmegenehmigung 230 kg N/ha auf Intensivgrünland bis zum 01. Februar möglich
Die 170 kg N-Regelung belastet insbesondere Milchviehbetriebe mit Kosten für Gülleexporte und Mineraldüngerzukauf. Eine Ausnahmegenehmigung kann hier zur Entlastung führen.
Die derzeit geltende Nitratausnahmeregelung der Europäischen Kommission für Deutschland kann vorerst bis 2013 angewendet werden. Diese ermöglicht Rinderhaltungsbetrieben, bis zu 230 kg Stickstoff aus tierischem Wirtschaftsdünger pro Hektar und Jahr auf Intensivgrünland auszubringen.
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass es sich um einen Rinderhaltungsbetrieb handelt. Dies ist der Fall, wenn mindestens 2/3 der gehaltenen Vieheinheiten auf die Rindviehhaltung entfallen.
Weiterhin kommen für die Ausnahmeregelung nur intensiv genutzte Grünland- und Ackergrasflächen infrage. Das bedeutet, die Bewirtschaftung der Flächen mit mindestens vier Schnitten pro Jahr bzw. mit drei Schnitten plus zusätzlicher Weidenutzung.
Die Ausnahmegenehmigung ist für die Betriebe an eine Reihe von Auflagen und Bedingungen gekoppelt. So dürfen u. a. im vergangenen Düngejahr die vorgegebenen N- und P-Salden nicht überschritten worden sein. Für die Dungausbringung sind immissionsarme Techniken zu verwenden und für jeden Betrieb ist ein Düngeplan zu führen.
Auch für die zuständigen Behörden ergeben sich zusätzliche Pflichten zur Überwachung der Gewässer.
Interessierte Landwirte können bis zum 01. Februar 2012 einen schriftlichen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Prüfdienste, Mars-la-Tour-Str. 1-13, 26121 Oldenburg, stellen.
Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von der beantragten Fläche ab.
Ein Merkblatt mit Informationen zu den einzuhaltenden Bedingungen sowie das Antragsformular stehen als Download zur Verfügung.





