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Richtwerte für die Berechnung des Nährstoffvergleichs (DüV)

Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht gemäß der Düngeverordnung sind entsprechende Richtwerte zu berücksichtigen. Die Landwirtschaftskammer hat die aktuellen Richtwerte in Form von Tabellen für Sie zusammengestellt, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

In den zum Download angebotenen Tabellen werden die überarbeiteten Nährstoff-, Gülle- und Jaucheanfallzahlen sowie Nährstoffgehalte im Erntegut gemäß Düngeverordnung (DüV ) vom 27.02.2007 dargestellt.

Nur in begründeten Einzelfällen wurde von der neu in die DüV mit aufgenommenen Datenbasis abgewichen. Ergänzend wurden bei einigen Tierarten weitere Produktionsverfahren bzw. Produktionsabschnitte mit aufgenommen, die in der Regel jedoch nur Umrechnungen darstellen, d. h. ansonsten auf die gleichen Ausgangswerte und Berechnungsverfahren zurückgreifen.

Aufgrund geänderter Haltungsbedingungen in der Legehennenhaltung haben sich die Nährstoffgehalte im Hühnertrockenkot, dessen mengenmäßiger Anfall und auch die gasförmigen N-Verluste zum Teil deutlich verändert. Die Werte wurden entsprechend angepasst (neue gasförmige N-Verluste für HTK siehe auch Tabelle 1).

Für die Berechnung der Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft im Betriebsdurchschnitt dürfen gemäß DüV lediglich Stall- und Lagerungsverluste abgezogen werden (siehe Tabelle 1, Spalte 2 und 3). Im Rahmen der Nährstoffbilanz (Nährstoffzufuhr – Nährstoffabfuhr) können jedoch weiterhin die N-Ausbringungsverluste angerechnet werden (siehe Tabelle 1, Spalte 4 und 5 bzw. Tabelle 2). 

Tabelle 1 - Anzurechnende N-Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

 

Ausbringung

Zufuhr

 

nach Abzug
der Stall- und Lagerungsverluste

nach Abzug
der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Tierart

Gülle

Festmist, Jauche, Tiefstall

Gülle

Festmist, Jauche, Tiefstall

1

2

3

4

5

Rinder

85%

70%

70%

60%

Schweine

70%

65%

60%

55%

Geflügel, allgemein

70%

60%

60%

50%

Legehennen-HTK1)

 

76%

 

63%

Andere (Pferde, Schafe)

 

55%

 

50%

Weidegang, alle Tierarten2)

 

25%

1) Anzurechnende Mindestwerte aufgrund neuerer Untersuchungen (Legehennen)
2) Bei ausschließlichem Weidegang. Bei anteiliger Schnittnutzung sind für diese die Werte gemäß Spalte 4 bzw. 5 anzusetzen

Tabelle 2 - Maximal anrechenbare N-Ausbringungsverluste

Wirtschaftsdünger
tierischer Herkunft
bzw. org. Düngemittel

N-Ausbringungs-
verluste

1

2

Rindergülle

18 %

Schweinegülle

14 %

Rindermist / -jauche

14 %

Schweinemist / -jauche

15 %

Geflügelmist / -trockenkot

17 %

Hühnergülle

14 %

Schaf- / Pferdemist

9 %

Biogasgärreste

15 %

separierte Biogasgärreste 10 %

Klärschlamm

10 %

Bioabfallkomposte (Rottegrad IV) 0 %
Frischkomposte 10 %

Aktuelle Änderungen:

  • Pekingenten - geänderte Nährstoffausscheidungen
    Änderungen im Futterverbrauch, Zuwachs und Nährstoffgehalt (Futter) erforderten eine neue Berechnung der Nährstoffausscheidungen.
    Die beiden bisherigen Verfahren "Pekingenten, 13 Durchgänge/p.a." und "Pekingenten, RAM, 13 Durchgänge/p.a." wurden gestrichen. Ein RAM-Verfahren existiert in Niedersachsen nicht.
    (Stichtag 14.06.2011)
  • Mutterkuh und Milchkuh 450 kg LG
    Es stehen neue Produktionsverfahren für die Mutterkuhhaltung 700kg LG, mit 310 kg Absetzgewicht Kalb sowie ein Produktionsverfahren für kleinrahmige Milchkuhhaltung 450 kg LG zur Verfügung.
    (Stichtag 14.06.2011)

Weitere Informationen zum Nährstoffvergleich finden Sie hier:


Kontakt:
Tim Eiler
Düngung, Bisambekämpfung
Telefon: 0441 801-735
Telefax: 0441 801-440
E-Mail:
Volker Puvogel
Nachhaltige Landnutzung, Ländlicher Raum
Telefon: 0441 801-434
Telefax: 0441 801-440
E-Mail:


Stand: 01.08.2012