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- LUFA Nord-West
- isip - Informationssystem für integrierte Pflanzenproduktion
- Grünes Zentrum Niedersachsen
- Fachverband Feldberegnung e.V.
- BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- LAVES - Nds. Landesamt f. Ver-braucherschutz u. Lebensmittelsicherheit
- International Phytosanitary Portal
- agrarheute.com

Der Pflanzenschutzdienst ist jetzt auch Online vertreten. Anträge zum Im- und Export beschaupflichtiger Waren können zeitnah über das Internet gestellt werden. Alle deutschen Pflanzenschutzdienste sind über dieses Netz miteinander verbunden.
Quarantäne-Schadorganismen sind nach EU-Recht meldepflichtige Schaderreger, die an Pflanzen große wirtschaftliche Schäden hervorrufen können. Nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen stellen sie aber kein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier dar. Aufgrund der Verbreitungsgefahr in der heimischen Flora ist der Umgang mit Quarantäne-Schadorganismen genehmigungspflichtig und muß vom Pflanzenschutzdienst überwacht werden. In Niedersachsen ist das Pflanzenschutzamt in Hannover der Ansprechpartner für alle niedersächsischen Forschungseinrichtungen und Untersuchungsinstitute, die mit Quarantäne-Schadorganismen umgehen wollen.
Seit März 2002 existiert ein internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz. Hier finden Sie alle uns zur Verfügung stehenden Informationen zum Thema und aktuelle News!
Feuerbrandwirtspflanzen dürfen nur bei Erfüllung besonderer Bedingungen in sogenannte EU-Schutzgebiete geliefert werden. Dieses regelt die Richtline 2000/29/EG des Europäischen Rates vom 8. Mai 2000, die zuletzt durch die Richtline 2007/41/EG vom vom 28. Juni 2007 aktualisiert wurde.

