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BVD-Bekämpfung in Niedersachsen

Die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) tritt bundesweit zum 1.1.2011 in Kraft. Sie sieht vor, dass alle Kälber innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt und ältere bisher nicht auf BVDV untersuchte Tiere vor ihrer Verbringung aus dem Betrieb auf das Virus zu untersuchen sind.

Das Bild zeigt eine Kuh, die ihr neugeborenes Kalb säubert.

Ziel ist es, persistent infizierte Tiere zu erkennen und aus den Beständen zu entfernen, um die Infektionsgefahr für andere Tiere und Zuchtbetriebe zu senken. Zur Klärung noch offener Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung, haben die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landwirtschaftsministerium am 28.01.2010 betroffene Organisationen zu einem Arbeitsgespräch eingeladen, in dem der aktuelle Sachstand sowie die niedersächsischen Maßnahmen zur praktischen Umsetzung vorgestellt und diskutiert wurden.

Nach der Begrüßung durch Dr. Ludwig Diekmann, LWK Niedersachsen, und Herrn Friedrich Scholten, Nds. Tierseuchenkasse, stellte Dr. Thomas Heilkenbrinker, LWK Niedersachsen, das Krankheitsbild und die wirtschaftlichen Schäden in den Rinder haltenden Betrieben durch BVDV dar. Daran anknüpfend berichtete Frau Dr. Flebbe, Nds. Tierseuchenkasse, dass in Niedersachsen das BVDV-Sanierungsverfahren mit einer neuen Untersuchungsmethode ab dem 1.4.2010 beginnen wird. Durch den Rinderhalter wird im Rahmen der nach ViehVerkV zu erfolgenden Kennzeichnung der Tiere beim Einziehen einer Ohrmarke gleichzeitig eine Ohrstanzprobe gewonnen. Von April 2008 bis September 2009 erfolgte ein Feldversuch mit 203 Rinderhaltern in 12 niedersächsischen Landkreisen, in dem das neue Untersuchungs- und Entnahmeverfahren auf seine Praktikabilität geprüft wurde. Frau Dr. Flebbe betonte, dass die Kosten des zukünftigen Verfahrens der Ohrstanzprobe vollständig durch die Tierseuchenkasse übernommen werden. Der BVDV-Status soll zukünftig auf dem Rinderstammdatenblatt mit erfasst werden. Um dieses zu erreichen sind eine Beprobung (Einziehen der Ohrmarke) bis zum 3. Lebenstag und eine Befundübermittlung aus dem Labor bis zum 11. Lebenstag notwendig. Die Stammdatenblätter werden zukünftig erst am ca. 14. Lebenstag auf den Betrieben eintreffen. Nicht nur Frau Dr. Flebbe rät zum sofortigen Start von BVDV-Sanierungsmaßnahmen. In 2010 übernimmt die TSK Nds. noch die Untersuchungskosten und gewährt eine 80 % Beihilfe des gemeinen Wertes von Virämikern. Ab 2011 wird nur noch eine geringe pauschale Beihilfe gewährt werden können. Da zum Erlangen des Status „BVD – unverdächtig“ eine 12-monatige Sanierungsphase notwendig ist, besteht jetzt Handlungsbedarf für unsere Zuchtbetriebe.
Die praktische Umsetzung der BVD-Probenlogistik stellte Dr. Gerold Lübben vom VIT Verden dar. Auf Grundlage der Ergebnisse der in Niedersachsen durchgeführten Feldstudie wird den Tierhaltern ein „Gesamt-Servicepaket“ zur Verfügung gestellt. Dabei erhält der Landwirt neben der üblichen bedarfsgerechten Ohrmarkenzuteilung inklusive neuer Ohrmarkenzange auch Versand- und Verpackungsmaterialien. Dr. Lutz Bötcher vom LAVES und Dr. Jens Brackmann von der LUFA Nord-West gingen auf die Untersuchung der Ohrstanzproben und die Bearbeitung in den Veterinärinstituten ein. Eine automatisierte Befundübermittlung an die HIT-Datenbank wird derzeit programmiert. Abschließend stellte Dr. Lübben die zukünftige BVD-Dokumentation auf dem Rinderstammdatenblatt vor und wies darauf hin, dass in den kommenden Tagen ein gesondertes BVD-Ohrmarkenbestellformular auf der VIT-Homepage eingestellt werde.


Kontakt:
Dr. Ludwig Diekmann
Leiter Fachbereich Tierzucht, Tierhaltung, Versuchswesen Tier, Tiergesundheitsdienste
Telefon: 0441 801-635
Telefax: 0441 801-634
E-Mail:
Dr. med. vet. Thomas Heilkenbrinker
Sachgebiet Tiergesundheitsdienste, Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin
Telefon: 0441 801-641
Telefax: 0441 801-666
E-Mail:


Stand: 12.02.2010