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Neue Schätzgleichung für Rindermischfutter

Die derzeit noch geltenden Energieschätzgleichungen für Rindmischfutter wurden von der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie (GfE) im Jahr 1996 veröffentlicht. Ergebnisse aus vielen Verdauungsversuchen der letzten neun Jahre zeigen, dass vor allem energiereiche Futter systematisch unterschätzt werden.

Ursache ist eine geänderte Zusammensetzung der Mischfutter, die insbesondere zu höheren Stärkegehalten führt. Deshalb wurden die Schätzgleichungen angepasst und von der GfE im März 2009 veröffentlicht. Es wurden 349 Mischfutter für Wiederkäuer aus der energetischen Futterwertprüfung (Hammeltest) ausgewertet. Für die Ableitung der Schätzgleichungen wurden folgende Parameter berücksichtigt: Rohasche, Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Stärke, ADForg, NDForg und zusätzlich die in vitro- Kriterien Gasbildung (Gb) und Enzymlöslichkeit der organischen Substanz (ELOS).

Das Bestimmtheitsmaß und der relative Schätzfehler sind Maßstab für die Güte von Schätzgleichungen. Auf diese beiden Parameter wurden acht Schätzgleichungen geprüft. Etwas bessere Schätzgenauigkeiten ergaben sich aus solchen Gleichungen, die die Gasbildung beinhalten. Die von der GfE empfohlene Gleichung auf Basis der Gasbildung zur Schätzung des ME-Gehaltes soll jetzt futtermittelrechtlich verankert werden:

ME = 7,17 - 0,01171 x Rohasche + 0,00712 x Rohprotein + 0,01657 x Rohfett + 0,00200 x Stärke - 0,00202 x ADF org + 0,06463 x Gasbildung
Bestimmtheitsmaß: 0,79       Schätzfehler: 1,89 %

Der NEL-Gehalt lässt sich aus den ME-Werten nach GfE-Vorgaben (2001) berechnen:

NEL = ME [0,46 + 12,38 ME/ (1000 – Rohasche)]

Die neue Gleichung schätzt auch bei hohen bzw. niedrigen Gehalten an Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Stärke den Energiegehalt zuverlässig. Spezielle MLF mit geschützten Proteinträgern oder antiketogenen Substanzen (Glycerin, Propylenglykol) werden mit dieser Gleichung energetisch noch ausreichend gut bewertet.

Die empfohlene Schätzgleichung, die für alle Mischfutter für Rinder, Schafe und Ziegen gilt, steht in der 10. Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen von Juli 2010. Sie ist ab 1.9.2010 anzuwenden.


Kontakt:
Andrea Meyer
Fachreferentin Fütterung von Rindern und Schweinen, Futtermittelrecht, Futterberatungsdienst e.V.
Telefon: 0511 3665-4479
Telefax: 0511 3665-4521
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Stand: 29.07.2010