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Einsatz von Aminosäuren - Dokumentation wichtig für CC-Kontrollen

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Aminosäuren gehören futtermittelrechtlich zu den ernährungsphysiologischen  Zusatzstoffen. Wenn Landwirte Zusatzstoffe (ausgenommen Silierzusatzstoffe),  wie z.B. Propionsäure, Futterharnstoff oder Aminosäuren, im eigenen Betrieb einsetzen, müssen sie ein HACCP-Konzept erstellen und die Anforderungen aus dem Anhang 2 der Futtermittelhygiene-Verordnung einhalten, da sie nicht mehr Primärproduzent sind. Dies wird im Rahmen von CC-Kontrollen überprüft.

HACCP ist ein Verfahren zur Gefahrenanalyse mittels kritischer Kontrollpunkte, also ein System zur Risikominimierung. Bei der Verwendung von Zusatzstoffen sind  bestimmte Anforderungen u.a. an die Mischtechnik und Dosiergenauigkeit einzuhalten, Kontrollmaßnahmen durchzuführen und Dokumentationen vorzunehmen.  Werden statt des einzelnen Zusatzstoffes Mineral- oder Ergänzungsfutter verwendet, entfallenen die genannten Anforderungen.

Bisher gibt es schon zwei Merkblätter zum Einsatz  von  Futtermittelzusatzstoffen: Teil 1 – „Säuren  als Konservierungsmittel“ und Teil 2 – „Harnstoff“. Jetzt haben der Deutsche Bauernverband und der Verband der Landwirtschaftskammern ein weiteres Merkblatt,      Teil 3 - „Aminosäuren“, herausgegeben (Anlage).  Diesem Merkblatt ist ein  Protokoll zum Einsatz von Aminosäuren beigefügt. Darin ist einzutragen: Datum, eingesetzte Aminosäure,  Menge etc.   Die Dokumentation muss bei jeder Rationsänderung erfolgen, mindestens aber monatlich. Grundsätzlich sind die Dokumentationen und die Belege über den Kauf von Zusatzstoffen fünf Jahre aufzubewahren (Rückverfolgbarkeit).

Für alle anderen Futterzusatzstoffe, z.B. Spurenelemente,  muss der Landwirt selbst ein HACCP-Konzept entwickeln. Da diese Stoffe sehr niedrig dosiert werden, ist es auf jeden Fall sinnvoller, diese  über Mineral- oder Ergänzungsfutter einzusetzen.